Deutsche Tageszeitung - Gerichtsurteil: Entschädigung für Aktionäre wegen Dieselskandal

Gerichtsurteil: Entschädigung für Aktionäre wegen Dieselskandal


Gerichtsurteil: Entschädigung für Aktionäre wegen Dieselskandal
Gerichtsurteil: Entschädigung für Aktionäre wegen Dieselskandal

Die Volkswagen-Mutter Porsche SE muss Aktionären dem Landgericht Stuttgart zufolge Millionenentschädigungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zahlen. Die Volkswagen-Großaktionärin habe Mitteilungspflichten gegenüber Anlegern verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch. Porsche kündigte an, gegen die Urteile Berufung einzulegen.

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Dem Landgericht zufolge muss die Porsche SE in zwei Verfahren insgesamt rund 47 Millionen Euro Schadenersatz neben Zinsen zahlen. Spätestens seit Ende Mai 2014 habe der damalige VW-Chef Martin Winterkorn, der gleichzeitig auch Chef der Porsche-Holding war, vom Einsatz einer illegalen Abschaltungseinrichtung in VW-Dieselautos gewusst und hätte dies den Anlegern mitteilen müssen. Stattdessen veröffentlichte die Porsche-Holding aber erst im September 2015 eine Gewinnwarnung. Den Anlegern entstand durch den folgenden Kursrutsch der Aktie ein hoher Schaden.

Die Kläger, darunter ein britischer Pensionsfonds, wollten nachweisen, dass Winterkorn schon deutlich früher von den Abgasmanipulationen wusste und diese Insiderinformation hätte veröffentlichen müssen. Dann hätten sie nämlich einen noch deutlich höheren Schaden geltend machen können. Dem folgten die Richter aber nicht.

Sie bestimmten als Zeitpunkt den 23. Mai 2014. An diesem Tag erhielt Winterkorn eine E-Mail vom damaligen Leiter für Qualitätssicherung, in der dieser Winterkorn über die Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten bei Tests in den USA informierte. Spätestens hier hätte Winterkorn nach Überzeugung der Richter erkennen müssen, dass dem Konzern hohe Strafzahlungen drohten - und dies sei auch für Anleger eine kursrelevante Information gewesen.

Bei den Entscheidungen in Stuttgart handelt es sich um die ersten Urteile in den Anlegerprozessen wegen des Dieselskandals. Laut der Anwaltskanzlei Tilp, die zahlreiche Kläger vertritt, haben sie weitreichende Bedeutung für weitere Verfahren wie das große Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.

Die Porsche SE erklärte am Mittwoch, sie werde gegen die Urteile des Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart einlegen und sei "überzeugt, dass die Urteile in der nächsten Instanz keinen Bestand haben werden".

Sowohl das Oberlandesgericht Stuttgart als auch das Oberlandesgericht Braunschweig seien zudem der Auffassung, dass die Verfahren angesichts des laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig auszusetzen seien, "um divergierende Entscheidungen zum selben Sachverhalt zu vermeiden", erklärte die Porsche SE.

In Braunschweig findet seit September die mündliche Verhandlung in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) statt, das Anlegern die gemeinsame Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern soll.

Zu Musterbeklagten waren hierbei Volkswagen und auch die Porsche SE bestimmt worden, wobei sich die große Mehrheit der dort gebündelten und im Zuge des Musterverfahrens ausgesetzen Klagen gegen VW richtet. Die Porsche SE erklärte, sie sei überzeugt, "dass die Klagen unbegründet sind und die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen."  (A.Stefanowych--DTZ)

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