Deutsche Tageszeitung - Urteil zu Observation durch Detektiv: Versicherungen müssen Daten mitunter teilen

Urteil zu Observation durch Detektiv: Versicherungen müssen Daten mitunter teilen


Urteil zu Observation durch Detektiv: Versicherungen müssen Daten mitunter teilen
Urteil zu Observation durch Detektiv: Versicherungen müssen Daten mitunter teilen / Foto: © AFP/Archiv

Werden Versicherungsnehmer im Rahmen der Anspruchsprüfung heimlich von einem Privatdetektiv observiert, steht ihnen mitunter ein Auskunftsrecht hinsichtlich der erfassten personenbezogenen Daten zu. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Oldenburg hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Versicherte habe in derartigen Fällen einen Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung, weil es um die Verarbeitung personenbezogener Daten gehe, begründete das Gericht seine Entscheidung. (Az. 13 U 48/23)

Textgröße ändern:

Es korrigierte damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Osnabrück, das der Versicherung in dem Fall in erster Instanz noch ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse zuerkannt hatte. Auskunftsansprüche könnten zwar durch Rechte Anderer eingeschränkt werden, betonte das Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall habe die Versicherung ein solches Recht aber nicht darlegen können. Es gehe nicht um Geschäftsgeheimnisse im Rechtssinn.

Zudem müsse das Unternehmen die Informationen aus den Ermittlungsberichten des Detektivs bei späteren Rechtsstreitigkeiten ohnehin offenlegen und dem Kläger eine Reaktion ermöglichen, fügte das Gericht in seinem inzwischen rechtskräftig gewordenen Beschluss vom April hinzu. Dass dieser die darin enthaltenen Informationen gegen die Versicherung verwenden würde, sei keineswegs zwingend. Es sei ebenso denkbar, dass er nach Offenlegung der Ermittlungsergebnisse davon absehe, die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Hintergrund des Falls war ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger verletzt worden war. Er machte deshalb Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Das Unternehmen hegte den Verdacht, dass die unfallbedingten Folgen für den klagenden Antragsteller geringer waren, als dieser angab. Es ließ den Mann von einem Detektiv observieren, der Erkenntnisse über seine gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag sammelte.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen

Die Frage, ob Spieler verlorene Einsätze von möglicherweise verbotenen Glücksspielen im Internet zurückbekommen, wird nun grundsätzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe über einen Fall, den er zum Leitentscheidungsverfahren erklärte. Andere Gerichte können sich später an dem Urteil orientieren - noch fiel aber keine Entscheidung. (Az.I ZR 216/25 und I ZR 78/25)

KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut

Bei Künstlicher Intelligenz (KI) droht Europa bei großen Sprachmodellen wie ChatGPT und Co. den Anschluss zu verlieren – bei industrieller KI gibt es laut einer Studie jedoch eine Aufholjagd: Die Investitionen in KI-Anwendungen, die in der Realwirtschaft zum Einsatz kommen, nähern sich dem US-Niveau, wie das Beratungsunternehmen McKinsey und das Software-Branchennetzwerk Boardwave am Donnerstag mitteilten. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) haben Deutschland und Europa das Potenzial, "zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden".

US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen

Das US-Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Privatleuten vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren verabschiedet. Für den parteiübergreifenden Entwurf stimmten am Mittwoch (Ortszeit) in Washington 417 Abgeordnete - nur drei votierten dagegen. Das Gesetz schreibt Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor, um sicherzustellen, dass die Betreiber von Rechenzentren die zusätzlichen Kosten für den immensen Strombedarf sowie die dafür erforderliche Infrastruktur tragen.

Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung

Wegen steigender Militärausgaben im Ukraine-Krieg plant die Regierung in Kiew im Haushalt 2027 Rekordausgaben für die Verteidigung. Zwei Drittel des Haushaltes sind für diesen Bereich vorgesehen, wie aus Regierungsdokumenten hervorgeht, welche die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. 4,9 Billionen Hrywnja (etwa 95 Milliarden Euro) sind laut Finanzministerium für Verteidigung und Sicherheit eingeplant - so viel wie noch nie seit Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine im Februar 2022.

Textgröße ändern: