Deutsche Tageszeitung - Bayer-Tochter Monsanto muss in Glyphosat-Prozess 81 Millionen Dollar zahlen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Bayer-Tochter Monsanto muss in Glyphosat-Prozess 81 Millionen Dollar zahlen


Bayer-Tochter Monsanto muss in Glyphosat-Prozess 81 Millionen Dollar zahlen
Bayer-Tochter Monsanto muss in Glyphosat-Prozess 81 Millionen Dollar zahlen / Foto: ©

Weiterer Rückschlag für den Chemieriesen Bayer: Das zu dem deutschen Konzern gehörende US-Unternehmen Monsanto muss fast 81 Millionen Dollar (knapp 72 Millionen Euro) an den an Krebs erkrankten US-Bürger Edwin Hardeman zahlen. Monsanto habe nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup gewarnt, befand eine Jury im US-Bundesstaat Kalifornien am Mittwoch.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der 70-jährige Rentner hatte das Herbizid über viele Jahre hinweg auf seinem Grundstück eingesetzt. Bereits im August hatte eine Jury in San Francisco das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe an den ebenfalls an Krebs erkrankten früheren Schulhausmeister Dewayne Johnson verurteilt.

Bayer erklärte am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme, es sei "über das Urteil der Jury enttäuscht" und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen bekräftigte seine Ansicht, wonach das Herbizid nicht krebserregend ist.

In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.

Die Anwältinnen Hardemans, Aimee Wagstaff und Jennifer Moore, begrüßten die einstimmig getroffene Entscheidung. Monsanto seien die gesundheitlichen Folgen des Herbizid-Einsatzes offensichtlich egal, erklärten sie. Zugleich versuche das Unternehmen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Die Bayer-Aktie war bereits vergangene Woche massiv eingebrochen, nachdem die Jury des US-Bundesgerichts in San Francisco zu dem Schluss gekommen war, dass Roundup ein "wesentlicher Faktor" für die Krebserkrankung des Klägers gewesen sei. In einem zweiten Schritt erfolgte dann am Mittwoch die Entscheidung, dass Monsanto dafür haftbar gemacht werden könne.

Als problematisch für das Unternehmen sehen Analysten vor allem, dass tausende weitere Klagen von Krebskranken gegen Monsanto bei US-Gerichten eingegangen sind. Zwar ist der Ausgang des Verfahrens in San Francisco nicht rechtlich bindend für weitere Klagen in den USA. Allerdings gibt der Prozess klare Hinweise auf die Erfolgsaussichten.

Bayer hatte die 63 Milliarden Dollar schwere Übernahme von Monsanto erst im vergangenen Juni abgeschlossen. Seitdem hat der Leverkusener Konzern rund 40 Prozent an Börsenwert eingebüßt.

Die Jury-Entscheidung vom Mittwoch war für Monsanto nicht die erste juristische Niederlage. In einem anderen Prozess im August hatte eine Jury in San Francisco das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz an den früheren Schulhausmeister Johnson verurteilt, der das Herbizid ebenfalls über Jahre hinweg eingesetzt hatte. Bayer legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Hirntumor nach Hormonmittel: Bayer zu Entschädigung verurteilt

Hirntumor nach Hormonmittel: Das deutsche Pharmaunternehmen Bayer ist wegen des Nicht-Informierens einer Patientin über eine gefährliche Nebenwirkung eines Hormonmedikaments in Frankreich zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden. Ein Gericht in Poitiers verurteilte Bayer, zwei weitere Unternehmen, den Arzt und Apotheker der Patientin am Montag zur Zahlung von insgesamt 300.000 Euro. Sie seien "verantwortlich für den erlittenen Schaden", hieß es in der Urteilsbegründung.

Ruhegeld-Rechtsstreit: Schlesinger und RBB können sich nicht einigen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seine ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger haben sich im laufenden Ruhegeld-Rechtsstreit nicht einigen können. Der RBB-Verwaltungsrat habe in seiner jüngsten Sitzung "nach intensiver Diskussion keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich" gesehen, teilte der Sender am Montag mit. Die Positionen der beiden Seiten lägen "zu weit auseinander". Im Juli soll nun eine Gerichtsentscheidung verkündet werden.

Studie: Rund ein Fünftel der Verbraucher will weniger für Urlaube ausgeben

Vor dem Hintergrund der schwächelnden Wirtschaft wollen rund ein Fünftel der Verbraucherinnen und Verbraucher weniger Geld für Urlaube ausgeben als im Vorjahr. Ähnlich viele wollen im laufenden Jahr seltener reisen als noch 2025, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov um Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) zeigt. Eine wichtige Rolle spielt neben den Reisekosten bei Buchungen auch die politische Lage in den Urlaubsländern.

Weniger Reisen und Profit: Fluggesellschaften senken Prognosen für 2025

Angesichts von Handelskonflikten und einer schwächelnden Weltwirtschaft hat die Luftfahrtbranche ihre Prognosen für den Flugverkehr und Gewinn im laufenden Jahr abgesenkt. Der Internationale Luftfahrtverband (Iata) erklärte bei seiner jährlichen Versammlung am Montag im indischen Neu Delhi, er gehe nun für 2025 von weniger als fünf Milliarden Flugreisen aus. Zuvor hatte der Verband noch 5,22 Milliarden Flugreisen erwartet.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild