Deutsche Tageszeitung - EU-Gericht: Irland muss Datenschutz bei Meta genauer untersuchen

EU-Gericht: Irland muss Datenschutz bei Meta genauer untersuchen


EU-Gericht: Irland muss Datenschutz bei Meta genauer untersuchen
EU-Gericht: Irland muss Datenschutz bei Meta genauer untersuchen / Foto: © AFP

Meta und andere Digitalunternehmen mit EU-Sitz in Irland müssen mit schärferen Datenschutzkontrollen rechnen. Denn der von der EU eingerichtete Europäische Datenschutzausschuss darf die Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten anweisen, bestimmte Untersuchungen auszuweiten, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union in Luxemburg zu Meta entschied. (Az. T-70/23, T-84/23 und T-111/23)

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Der Europäische Datenschutzausschuss wurde 2018 eingerichtet, um die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)in der EU sicherzustellen. Er setzt sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden zusammen. Im Dezember 2022 hatte der Ausschuss der irischen Datenschutzbehörde weitere Untersuchungen zum Datenschutz bei den Meta-Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp aufgegeben.

Beim EuG beantragte die irische Behörde, diese Beschlüsse für nichtig zu erklären. Dies bleib jedoch ohne Erfolg. Das dem Ausschuss zugrunde liegende EU-Recht lasse "kein Zweifel daran (...), dass der Europäische Datenschutzausschuss befugt ist, Weisungen wie die angefochtenen zu erlassen", urteilten die Luxemburger Richter.

Zur Begründung verwiesen sie auf die Aufgabe des Ausschusses, anhaltende Meinungsverschiedenheiten zwischen den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu schlichten. Weisungen an eine nationale Behörde dürfe der Ausschuss "bei Vorliegen einer klar identifizierten Unzulänglichkeit" erteilen.

Weiter verwiesen die Luxemburger Richter auf die gerichtliche Kontrolle solcher Weisungen durch die EU-Gerichte. Hier habe Irland allerdings nur formal die Weisungsbefugnis angezweifelt, eine inhaltliche Prüfung aber nicht beantragt. Der Verweis auf die Gerichte des jeweils für die Datenschutzaufsicht zuständigen Landes, in dem Unternehmen ihren EU-Sitz haben, laufe vor dem Hintergrund der Schlichtungsfunktion des Datenschutzausschusses ins Leere.

Gegen dieses Urteil können Irland beziehungsweise die dortige Datenschutzbehörde noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

(P.Hansen--DTZ)

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