Deutsche Tageszeitung - CO2-Ausgleich: Gericht verbietet Lufthansa irreführende Werbung

CO2-Ausgleich: Gericht verbietet Lufthansa irreführende Werbung


CO2-Ausgleich: Gericht verbietet Lufthansa irreführende Werbung
CO2-Ausgleich: Gericht verbietet Lufthansa irreführende Werbung / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht in Köln hat der Lufthansa bestimmte Werbung für den CO2-Ausgleich von Flugreisen verboten. Die von der Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) beanstandete Werbung auf der Webseite des Unternehmens stellten eine "Irreführung" dar, erklärte das Gericht am Montag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 84 O 29/24)

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In dem Verfahren ging es um mehrere Werbeaussagen der Fluggesellschaft. Unter anderem bewarb sie Flugreisen mit der Aussage, dass CO2-Emissionen "durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten" ausgeglichen werden könnten. Zu dem Werbeslogan erläuterte sie: "Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden."

Diese Werbung muss die Lufthansa laut Gericht in Zukunft unterlassen. Das Unternehmen habe nicht konkret dargelegt, wie die CO2-Emissionen des konkret gebuchten Fluges ausgeglichen würden. Zudem vermittle die Werbung den Eindruck, dass Reisende ihren Flug durch eine Geldzahlung klimaneutral gestalten könnten - was "unstreitig" nicht stimme. Auch Werbeaussagen zum Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen wertete das Gericht als irreführend.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feierte die Gerichtsentscheidung als großen Erfolg. Das Urteil sei eines "der klarsten und damit wichtigsten", was gegen "Verbrauchertäuschung und Greenwashing" bisher erzielt werden konnte, erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die Fluggesellschaft fasste sich kurz: "Lufthansa ist das Urteil bekannt", erklärte das Unternehmen mit Hauptsitz in Köln am Montag. Es werde nun "sorgfältig" geprüft.

(O.Zhukova--DTZ)

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