Deutsche Tageszeitung - Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"

Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"


Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"
Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget" / Foto: © AFP/Archiv

Behinderte und pflegebedürftige Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten Persönlichen Budget bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. V R 1/22)

Textgröße ändern:

In einem Persönlichen Budget werden Sozialleistungen pauschaliert gebündelt, die behinderten oder pflegebedürftigen Menschen sonst von den verschiedenen Sozialträgern jeweils einzeln zustehen. Dies soll die Selbstbestimmung dieser Menschen stärken.

Im Streitfall gab der BFH einem Unternehmen aus Hessen recht, das Fach- und Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung anbietet. Die Kunden bezahlten diese Leistungen aus ihrem persönlichen Budget, das ihnen der hessische Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Sozialhilfeträger bewilligt hatte.

Mit dem Finanzamt stritt das Unternehmen, ob es auf die entsprechenden Einnahmen Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen muss. Grundsätzlich gilt hier, dass Pflege- und Betreuungsleistungen eines Unternehmens umsatzsteuerfrei bleiben, wenn sie zumindest zu einem Viertel von den Kranken- oder Sozialkassen bezahlt werden. Das Finanzamt argumentierte, das Unternehmen rechne seine Leistungen nicht mit den Sozialträgern, sondern direkt mit den Kunden ab.

Nach dem Münchener Urteil ist diese Voraussetzung hier indirekt erfüllt. Das Geld für das Persönliche Budget komme von den Sozialträgern. Von diesen sei auch klar definiert, für welche Leistungen das Budget verwendet werden kann. Lediglich mit der Auswahl des Anbieters und der Bezahlung würden dann die Betroffenen "beauftragt". Wirtschaftlich würden diese Leistungen aber von den Sozialkassen getragen. Daher seien sie bei der 25-Prozent-Quote mit zu berücksichtigen.

Im Streitfall muss allerdings das Finanzgericht Baden-Württemberg noch klären, ob das klagende Unternehmen tatsächlich nur Leistungen abgerechnet hat, welche die Sozialträger finanzieren.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Tödlicher Schusswaffenangriff bei Paris: Verdächtiger bestreitet rassistisches Motiv

Nach dem tödlichen Schusswaffenangriff in zwei Pariser Vorstädten hat der mutmaßliche Täter ein rassistisches Motiv bestritten. Der 39-jährige Kevin T. bestreite nicht die Tat selbst, wohl aber deren rassistischen Charakter, sagte der französische Anti-Terror-Staatsanwalt Olivier Christen am Montag. Nach einer vorübergehenden Einweisung in die Psychiatrie wurde der Verdächtige erneut in Polizeigewahrsam genommen.

Microsoft bietet jedem vierten Mitarbeiter eine Abfindung an

Der Microsoft-Konzern hat 60.000 Mitarbeitern Abfindungen angeboten - gut einem Viertel der weltweiten Belegschaft. Berechtigt seien Beschäftigte in den USA, Kanada, Indien und Großbritannien, erklärte Personalchefin Amy Coleman am Montag. Es ist bereits das zweite Abfindungsprogramm bei Microsoft in diesem Jahr.

Trotz Fangverboten: Deutsche Ostseefischer dürfen 2027 weiter Hering fischen

Trotz weitreichender Fangverbote dürfen deutsche Ostseefischer im kommenden Jahr weiter geringe Mengen Hering fischen. Die EU-Agrarminister einigten sich am Montag in Luxemburg darauf, die bisherige Ausnahme für kleine Küstenfischer beizubehalten. Die Fischbestände sind seit Jahren stark bedroht, insbesondere im für Deutschland relevanten westlichen Teil der Ostsee schränkt die EU die Fischerei deshalb ein.

"Peinlich" und "Skandal": Kritik an Auftritt von Audi-Chef in den USA reißt nicht ab

Der Auftritt von Audi-Chef Gernot Döllner an der Seite von US-Präsident Donald Trump schlägt weiter hohe Wellen: Arbeitnehmervertreterinnen sowie und Politik übten am Montag scharfe Kritik. IG-Metall-Chefin Christiane Benner bezeichnete den Auftritt als "politisch inakzeptabel". Döllner habe "eklatant" die eigenen Unternehmensregeln verletzt, die ausdrücklich politische Neutralität im Vorfeld von Wahlen verordneten. Das Unternehmen hingegen wies eine parteipolitische Positionierung von sich.

Textgröße ändern: