Deutsche Tageszeitung - BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant

BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant


BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant / Foto: © AFP/Archiv

Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)

Textgröße ändern:

Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.

Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.

Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.

Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.

Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen vorgelegt

Bauen in Deutschland - insbesondere der Neubau von Wohnungen - soll nach dem Willen der Regierung einfacher und damit günstiger werden. Das Bundesjustizministerium legte am Montag den Gesetzentwurf zum Bauen nach dem Gebäudetyp E vor: Damit kann auf Standards verzichtet werden, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Das Ministerium erklärte, Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigten, dass die Bauwerkskosten so um etwa zehn bis 15 Prozent gesenkt werden könnten.

EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei

Die EU-Agrarminister verhandeln ab Montag (ab 10.00 Uhr) in Luxemburg über Fördergelder an Landwirte und die Fischereiquoten für die Ostsee. Sie wollen eine gemeinsame Linie festlegen, wie ab 2028 die europäischen Agrargelder verteilt werden. Die Höhe der Gelder hängt allerdings von den laufenden Verhandlungen über den EU-Haushalt ab.

Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten

Ein Rückblick zeichnet den Kampf um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von einem 114-tägigen Streik 1956 bis zu den Arbeitsniederlegungen gegen Kürzungen im Jahr 1996 nach.

Herbststürme: Stromausfälle und Flugausfälle in einigen Ländern Europas

Zwei Stürme kurz hintereinander haben in Deutschland und anderen Teilen Europas zu Stromausfällen in mehr als 150.000 Haushalten und zur Streichung hunderter Flüge geführt. Von den Stromausfällen am Sonntag waren nicht nur gut 140.000 Haushalte in Großbritannien und Frankreich, sondern auch etwa 10.000 weitere rund um Freiburg im Breisgau betroffen. Hunderte Flüge, unter anderem am Airport Amsterdam Schiphol, einem der meistgenutzten Flughäfen Europas, fielen aus.

Textgröße ändern: