Deutsche Tageszeitung - G7-Staaten für Ausnahme für US-Konzerne bei globaler Mindeststeuer

G7-Staaten für Ausnahme für US-Konzerne bei globaler Mindeststeuer


G7-Staaten für Ausnahme für US-Konzerne bei globaler Mindeststeuer
G7-Staaten für Ausnahme für US-Konzerne bei globaler Mindeststeuer / Foto: © POOL/AFP

Die G7-Staaten haben sich bereit erklärt, große US-Konzerne von der globalen Mindeststeuer auszunehmen. Wie die kanadische Regierung, die derzeit den Vorsitz der Gruppe der sieben großen westlichen Industriestaaten inne hat, am Samstag mitteilte, sollen die Gewinne von US-Konzernen im In- und Ausland nur in den USA versteuert werden. Dieser Kompromiss mache es möglich, "dass wir den Kampf gegen Steueroasen, Steuerflucht und Steuerdumping jetzt weiter vorantreiben können", erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).

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Auf Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatten sich 2021 insgesamt fast 140 Länder auf eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt. Zum einen sollen künftig Umsätze in den Ländern besteuert werden, in denen die Unternehmen sie erzielen, zum anderen wurde ein globaler Mindestteuersatz von 15 Prozent für große Konzerne vereinbart.

Damit soll ein Wettlauf zwischen Staaten um die niedrigste Unternehmenssteuer beendet und der Steuervermeidung großer Konzerne ein Riegel vorgeschoben werden. US-Präsident Donald Trump lehnt die Vereinbarung jedoch strikt ab. Sein Finanzminister Scott Bessent verkündete am Donnerstag, eine "gemeinsame Übereinkunft der G7-Staaten zur Verteidigung amerikanischer Interessen" anzustreben.

Im Gegenzug forderte Bessent den US-Kongress auf, die sogenannte Rache-Steuer aus dem von Trump "Big Beautiful Bill" getauften Haushaltsgesetz zu streichen. Sie sollte es der US-Regierung ermöglichen, Unternehmen und Investoren aus Ländern mit "unfairen" Steuern für US-Konzerne mit zusätzlichen Abgaben zu belegen. Der G7-Vorsitz bestätigte, dass die Einigung teilweise auf "kürzlich vorgeschlagene Änderungen" im US-Steuersystem zurückzuführen sei.

Trumps Haushaltsgesetz wurde bereits vom Repräsentantenhaus beschlossen und liegt nun beim Senat. Die "Rache-Steuer" war auch in den USA umstritten, weil befürchtet wurde, dass sie ausländische Unternehmen von Investitionen in den USA abhalten könnte.

Bundesfinanzminister Klingbeil bewertete die G7-Einigung dennoch positiv. "Wir haben gemeinsam mit unseren Partnern erreicht, dass die USA bei der globalen Mindestbesteuerung nicht im Weg stehen", erklärte er. Dadurch, dass dort geplante Strafmaßnahmen für ausländische Investoren nun vom Tisch seien, "können OECD- und US-Mindeststeuern nebeneinander bestehen".

Um die G7-Vereinbarung umzusetzen, muss noch die OECD ihr Regelwerk zur globalen Mindeststeuer anpassen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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