Deutsche Tageszeitung - Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios

Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios


Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios
Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios / Foto: © AFP

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen Beschäftigte in Barbershops und anderen Friseursalons sowie in Nagelstudios künftig verpflichtet werden, ihre Ausweise mit sich zu führen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufnehmen, wie am Dienstag aus Ministeriumskreisen verlautete. Am Mittwoch soll dafür der Entwurf eines Gesetzes "zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden.

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Für die Arbeitgeber in der Branche würde mit Aufnahme in diesen Branchenkatalog die sogenannte Sofort-Meldepflicht gelten: Sie müssen den Tag des Beschäftigungsbeginns spätestens bei der Arbeitsaufnahme an die Rentenversicherung melden. Schon länger dazu verpflichtet sind zum Beispiel das Baugewerbe und die Taxibranche.

Barbershops sowie Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios gehören den Angaben aus Ministeriumskreisen zufolge zu den "neuen Brennpunkten der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung", auf die sich die Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) künftig konzentrieren soll. Bei den Barbershops ist demnach "nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche sowie die Einbettung in Strukturen der Clan-Kriminalität zu beobachten". Vor allem bei den Nagelstudios sei "ein Schwerpunkt illegaler Beschäftigung und zum Teil ausbeuterischer Beschäftigungsform festzustellen".

Der Branchenverband der Nageldesigner VNDD hatte die Pläne am Sonntag scharf kritisiert. "Wir in Deutschland haben schon genug Bürokratie, die gerade Kleinstunternehmer wie Nagelstudios extrem belasten. Dass die Bundesregierung hier noch weiter aufbaut und eine gesamte Branche unter Generalverdacht stellt, ist unsäglich", sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Terri Malon, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Mit dem Gesetzentwurf soll aber auch die Arbeit der Zoll-Sondereinheit "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) "deutlich effizienter, moderner und digitaler" ausgestaltet werden, wie weiter aus Ministeriumskreisen verlautete. Die FSK werde "künftig wesentlich gezielter gegen solche Arbeitgeber vorgehen, die sich durch Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und ähnliches auf Kosten ihrer ehrlichen Wettbewerber bereichern, ihre Arbeitnehmer ausnutzen und letztlich unserem Sozialstaat schaden." Rechtstreue Unternehmen hingegen könnten demnach künftig mit weniger Prüfungen rechnen. Die Prüfungen soll die FSK künftig auch digital vornehmen können.

Überdies wird die Zoll-Einheit den Plänen zufolge unter anderem am Polizeilichen Informationsverbund teilnehmen - das heißt laut Ministeriumskreisen, dass sie nicht mehr aufwendig die Polizei etwa bei der Identifizierung von illegal Beschäftigten um Amtshilfe ersuchen muss. Ebenso soll die FSK künftig Verfahren in Betrugsfällen selbstständig vornehmen dürfen und so die Justiz entlasten.

Klingbeil hatte bei der Vorstellung der Zoll-Jahresbilanz 2024 Anfang Juni ein härteres Durchgreifen gegen Finanzkriminalität und Schwarzarbeit angemahnt. "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", erklärte der Vizekanzler. Der Kampf gegen die Schwarzarbeit soll auch weitere Haushaltseinnahmen sichern. In den kommenden Jahren wird die Bundesregierung bei den Haushaltsverhandlungen vor einer Finanzierungslücke in dreistelliger Milliardenhöhe stehen.

(V.Korablyov--DTZ)

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