Deutsche Tageszeitung - EuGH: Schutz vor Diskriminierung gilt auch für Eltern von behinderten Kindern

EuGH: Schutz vor Diskriminierung gilt auch für Eltern von behinderten Kindern


EuGH: Schutz vor Diskriminierung gilt auch für Eltern von behinderten Kindern
EuGH: Schutz vor Diskriminierung gilt auch für Eltern von behinderten Kindern / Foto: © AFP/Archiv

Eltern von behinderten Kindern müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie sich um ihre Kinder kümmern können, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Dabei darf der Arbeitgeber aber nicht unverhältnismäßig belastet werden - im Einzelfall muss ein nationales Gericht entscheiden. (Az. C-38/24)

Textgröße ändern:

Dem Urteil lag ein Fall aus Italien zugrunde. Die Mutter eines schwerbehinderten Sohns bat ihren Arbeitgeber mehrmals darum, eine Stelle mit festen Arbeitszeiten zu bekommen, damit sie sich um ihren Sohn kümmern könnte. Die Firma erlaubte vorübergehend Anpassungen, aber nicht auf Dauer. Darum zog die Frau vor Gericht.

Der Fall ging bis vor den italienischen Kassationshof. Dieser bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Der EuGH antwortete nun, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung auch für Arbeitnehmer gelte, die wegen der Unterstützung ihres behinderten Kinds diskriminiert würden. Die entsprechende EU-Richtlinie habe das Ziel, jede Form der Diskriminierung im Beruf wegen einer Behinderung zu bekämpfen.

Dabei müssten auch die EU-Grundrechtecharta und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Das allgemeine Diskriminierungsverbot umfasst demnach auch eine "Mitdiskriminierung". Eltern behinderter Kinder dürften im Beruf nicht wegen der Behinderung ihrer Kinder benachteiligt werden.

Arbeitgeber müssten entsprechende angemessene Vorkehrungen treffen, erklärte der EuGH. Das italienische Gericht muss aber prüfen, ob die Bitte der Frau in dem Fall ihren Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten würde, und im konkreten Fall über die Klage entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

"Rassistischer Terroranschlag": Ein Toter bei Angriff in Pariser Vorstadt

Bei einem offenbar rassistisch motivierten Anschlag auf offener Straße im Großraum Paris hat ein Mann einen Menschen erschossen und fünf weitere verletzt. Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron sprach am Freitag von einem "rassistischen Terroranschlag". Der polizeibekannte Angreifer konnte festgenommen werden. Die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen zu dem Angriff, bei dem auch ein zwölfjähriges Mädchen schwer verletzt wurde.

Weißes Haus: Melania Trump vermittelt Waffenruhe in südukrainischer Stadt Oleschky

First Lady Melania Trump hat nach US-Angaben eine befristete Waffenruhe in einer von Russland besetzten Stadt im Süden der Ukraine erreicht. Die Ehefrau von US-Präsident Donald Trump habe "erfolgreich eine Feuerpause zwischen Russland und der Ukraine bewirkt, die auf die Stadt Oleschky begrenzt ist", erklärte ihr Büro im Weißen Haus am Freitag. Die Waffenruhe solle ab dem kommenden Donnerstag gelten.

VW und IG Metall beharren im Streit um gekündigte Tarifverträge auf Positionen

Keine Annäherung im Streit um den massiven Sparkurs bei Volkswagen: Der Autobauer beharrte nach einem Krisentreffen am Freitag auf der Position, "angesichts der drastisch verschlechterten wirtschaftlichen Lage (...) so schnell wie möglich die Arbeitskosten zu senken". Ein Angebot zu Verhandlungen über Transfergesellschaften für bisherige Beschäftigte lehnte die IG Metall kategorisch ab. Die Gewerkschaft drohte mit Streiks ab dem Jahresende.

Versicherer Generali baut 800 Stellen in Deutschland ab

Der Versicherer Generali will bis 2030 drei Standorte in Deutschland schließen und 800 Stellen abbauen. Wie der Konzern am Freitag mitteilte, sollen im Zuge einer neuen Standortstrategie die Teams aus Aachen, Nürnberg und Stuttgart jeweils an Regionalzentren in Köln, München und Karlsruhe zusammengelegt werden. Dadurch fielen die Arbeitsplätze weg.

Textgröße ändern: