Deutsche Tageszeitung - Wohnungseigentümer sollen leichter E-Ladesäule oder Aufzug einbauen können

Wohnungseigentümer sollen leichter E-Ladesäule oder Aufzug einbauen können


Wohnungseigentümer sollen leichter E-Ladesäule oder Aufzug einbauen können
Wohnungseigentümer sollen leichter E-Ladesäule oder Aufzug einbauen können / Foto: ©

Wohnungseigentümer sollen leichter eine Ladesäule für Elektroautos oder einen Aufzug einbauen können. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte am Dienstag eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an, die etwa einen Rechtsanspruch sowie neue Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorsieht. Auch Mieter sollen bauliche Maßnahmen für mehr Klimaschutz oder Barrierefreiheit künftig leichter durchsetzen können.

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"Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein", erklärte Lambrecht. "Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen." Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur werde die Wende zur Elektromobilität gelingen. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ergänzte: "Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können."

Das aktuelle WEG stammt aus dem Jahr 2007 und entspricht nicht mehr den Anforderungen. Die Reform soll, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz erleichtern. Gleichzeitig sollen Eigentümerversammlungen handlungsfähiger werden. In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen und rund 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften.

Geplant ist nun, dass Eigentümer und auch Mieter einen einklagbaren Rechtsanspruch etwa auf eine E-Ladesäule haben. Bei "objektiv vernünftigen Maßnahmen" müssen nicht mehr drei Viertel aller Eigentümer einer Gemeinschaft, sondern nur noch mehr als die Hälfte zustimmen. Die Kosten werden dann auf alle umgelegt. Das gilt allerdings nicht, wenn eine "grundlegende Umgestaltung" der Wohnanlage nötig wäre oder wenn ein Eigentümer ein "Sonderopfer" erbringen müsste, also stärker belastet würde als andere.

Vorgesehen sind zudem neue digitale Beteiligungsformen - etwa die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung per Videoschalte oder die Zustimmung zu Beschlüssen in einer Messenger-Gruppe. "Wir wollen die Dinge flüssiger und billiger machen", sagte Staatssekretär Gerd Billen am Dienstag.

Das Gesetz könne "in der optimistischen Variante" im Herbst 2020 in Kraft treten, fuhr er fort. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf vorliegen. Die am Dienstag vorgestellten Reformen sind das Ergebnis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Die Unionsfraktion nannte den Abschlussbericht eine "solide Basis" und forderte das Ministerium zu einer "zügigen Umsetzung" auf. "Wir stehen vor der überwältigenden Herausforderung, drängende Fragen des Klimaschutzes, der demografischen Entwicklung und des Verbraucherschutzes mit einer umfassenden Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts zu beantworten", erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Die Wohnungseigentümer bräuchten mehr Rechtssicherheit für ihre Investitionen.  (W.Budayev--DTZ)

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