Deutsche Tageszeitung - Drei Viertel der Internetnutzer haben noch nicht an digitales Erbe gedacht

Drei Viertel der Internetnutzer haben noch nicht an digitales Erbe gedacht


Drei Viertel der Internetnutzer haben noch nicht an digitales Erbe gedacht
Drei Viertel der Internetnutzer haben noch nicht an digitales Erbe gedacht / Foto: ©

Die meisten Deutschen haben Konten für E-Mails, soziale Netzwerke oder Online-Banking - doch drei Viertel von ihnen haben sich nicht damit auseinandergesetzt, was nach ihrem Tod damit passieren soll. Nach wie vor trafen nur 15 Prozent der Internetnutzer zumindest bei einigen oder sogar allen Online-Konten Vorsorge, wie die E-Mail-Anbieter Web.de und GMX am Donnerstag mitteilten. Allen Datenschutzdiskussionen zum Trotz blieben die Umfragewerte damit im Vorjahresvergleich nahezu konstant.

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Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte Ende Oktober gut 2000 erwachsene Internetnutzer zum Thema Digitales Erbe. Gerade einmal sieben Prozent gaben an, den Nachlass für all ihre Konten geregelt und beispielsweise Zugangsdaten für eine Vertrauensperson hinterlegt zu haben. Damit sank der Wert seit 2018 sogar um einen Prozentpunkt. Acht Prozent hatten nach eigenen Angaben "bei einigen Onlinediensten" vorgesorgt.

76 Prozent der Befragten hatten sich dagegen noch nicht mit ihrem digitalen Nachlass auseinandergesetzt. Die meisten waren sich der Problematik gar nicht bewusst oder vermissten "ausreichende Informationen", manchen war es schlicht unangenehm. Neun Prozent machten keine Angabe.

Internetnutzer gingen immer noch zu sorglos mit dem Thema um, kritisierte der Geschäftsführer von Web.de und GMX, Jan Oetjen. Angesichts der stetig wachsenden Menge persönlicher Daten im Netz rief er erneut dazu auf, "seinen digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln" und so sicherzustellen, dass beispielsweise Fotos, E-Mails oder Vertragsunterlagen nach dem Tod des Besitzers in die richtigen Hände gelangten.

Nach Angaben des Digitalverbands Bitkom würden sechs von zehn Deutschen begrüßen, "wenn es gesetzliche Regelungen zum digitalen Nachlass gäbe". Nur wenigen scheint bewusst, dass dieser Nachlass nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2018 mittlerweile faktisch auf der gleichen Stufe wie physisches Erbe steht. Demnach erhalten die gesetzlichen Erben auf Wunsch auch Zugang zu den Konten Verstorbener.

Bei der Frage, wem Internetnutzer dieses digitale Erbe im Todesfall vermachen würden, wurden in der YouGov-Untersuchung sowohl Ehepartner (48 Prozent) als auch nahestehende Verwandte wie Kinder, Eltern oder Geschwister (47 Prozent) von jeweils knapp der Hälfte der Befragten genannt.

Freunde und entferntere Verwandte schieden demnach eher als Nachlassverwalter aus - und nur jeder Zehnte konnte sich vorstellen, diese Aufgabe einem Notar anzuvertrauen. Sieben Prozent würden ihre Zugangsdaten der Umfrage zufolge indes mit ins Grab nehmen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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