Deutsche Tageszeitung - Möglicher Schadenersatz für VW-Käufer im Mai vor dem Bundesgerichtshof

Möglicher Schadenersatz für VW-Käufer im Mai vor dem Bundesgerichtshof


Möglicher Schadenersatz für VW-Käufer im Mai vor dem Bundesgerichtshof
Möglicher Schadenersatz für VW-Käufer im Mai vor dem Bundesgerichtshof / Foto: ©

Der VW-Dieselskandal landet im Mai vor dem höchsten deutschen Zivilgericht: Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte den Verhandlungstermin zur Frage nach Schadensersatzansprüchen eines Autokäufers gegen Volkswagen für den 5. Mai 2020 an. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Kläger verlangt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem Auto den Kaufpreis zurück. (Az: VI ZR 252/19)

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Ein Urteil könnte noch am selben Tag fallen. Konkret geht es im Streitfall darum, dass der Kläger im Januar 2014 zu einem Preis von 31.490 Euro brutto von einem Autohändler einen gebrauchten VW Sharan mit einem Dieselmotor EA 189 gekauft hatte - demjenigen Motorentyp, der im Zentrum des Abgasskandals steht. Der Kilometerstand betrug damals 20.000 km.

VW hatte im September 2015 eingeräumt, bei den entsprechenden Motoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt VW aufgegeben hatte, die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen, gab VW Ende November 2015 bekannt, die Software per Update anzupassen.

Der Kläger hatte dieses Software-Update nach Angaben des BGH im Februar 2017 machen lassen. Mit seiner Klage verlangt er demnach nun "im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs".

Nachdem das zuständige Landgericht Bad Kreuznach die Klage im Oktober 2018 abgewiesen hatte, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Juni dieses Jahre, dass VW an den Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung 25.616,10 Euro nebst Zinsen gegen Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen habe. Einen weitergehenden Zahlungsanspruch wies das OLG ab. Gegen das Urteil legten beide Parteien Revision ein.

Im Dieselskandal laufen derzeit vor verschiedenen Gerichten eine Reihe von Verfahren gegen Volkswagen; vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hatte im September die Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren von Verbraucherschützern gegen den Wolfsburger Konzern begonnen. Nach einer Entscheidung in Braunschweig könnte auch dieses Musterverfahren letztlich vor dem BGH landen.

Das höchste deutsche Zivilgericht hatte im Februar die Position der VW-Kunden gestärkt und damals erklärt, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte". Die Bundesrichter begründeten dies damit, dass die "Gefahr einer Betriebsuntersagung" durch die zuständigen Behörde bestehe.

Bislang gibt es in dem Skandal kein höchstrichterliches Grundsatzurteil, dem sich die übrigen Gerichte orientieren können. Am Donnerstag kündigte der BGH zudem an, der zuständige Senat werde "zeitnah" auch weitere Revisionsverfahren terminieren, die "auch Diesel-Kraftfahrzeuge anderer Hersteller" betreffen.

(M.Dorokhin--DTZ)

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