
Bundesgerichtshof urteilt zu Durchschnittsnoten bei Internet-Bewertungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (9.30 Uhr), inwieweit Bewertungsportale in die Berechnung einer Durchschnittsnote sämtliche Bewertungen einbeziehen müssen. Yelp, ein Bewertungsportal für Restaurants und Läden, berücksichtigt hierfür nur "empfohlene Bewertungen". Die Einteilung erfolgt automatisch mit einem Algorithmus; "nicht empfohlene Bewertungen" bleiben unberücksichtigt, können aber gelesen werden.
Die klagende Fitnessstudio-Betreiberin, die frühere Bodybuilding-Weltmeisterin Renate Holland, hält dieses Vorgehen für unzulässig. In der Vorinstanz beim Oberlandesgericht München bekam sie Recht. (Az: VI ZR 495/18)
(Y.Ignatiev--DTZ)