Deutsche Tageszeitung - Bewertungsdurchschnitt im Internet muss nicht alle Bewertungen einbeziehen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Bewertungsdurchschnitt im Internet muss nicht alle Bewertungen einbeziehen


Bewertungsdurchschnitt im Internet muss nicht alle Bewertungen einbeziehen
Bewertungsdurchschnitt im Internet muss nicht alle Bewertungen einbeziehen / Foto: ©

Bewertungsportale im Internet müssen in die von ihnen angegebene Durchschnittsnote nicht alle abgegebenen Bewertungen einbeziehen. Es ist zulässig, nur "empfohlene Bewertungen" einzubeziehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Er gab damit dem Portal "Yelp" im Streit mit der Fitnessstudio-Betreiberin und früheren Bodybuilding-Weltmeisterin Renate Holland recht. Die entsprechende Auswahl sei von der Meinungsfreiheit der Portalbetreiber gedeckt. (Az: VI ZR 496/18)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der deutsche Ableger des US-Portals Yelp sammelt Bewertungen vor allem für Restaurants und Läden und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Für die Berechnung einer Gesamtnote berücksichtigt Yelp nur "empfohlene Beiträge" und nennt deren Anzahl. Die Einteilung erfolgt automatisch mit einem Algorithmus. "Nicht empfohlene Bewertungen" bleiben unberücksichtigt, können aber gelesen werden. Ob bewertete Läden oder Restaurants Werbekunden auf Yelp sind, spielt nach eigenen Angaben des Portals für die Einteilung keine Rolle.

Gegen dieses Vorgehen klagte die frühere Bodybuilding-Weltmeisterin Holland, die inzwischen mehrere Fitnessstudios betreibt. Im Leitfall geht es um ein Studio, für das im Streitzeitpunkt Februar 2014 nur eine Bewertung mit drei von fünf Sternen berücksichtigt wurde. 24 überwiegend positive aber ältere Bewertungen blieben als "nicht empfohlen" unberücksichtigt.

Der BGH hat dieses Vorgehen nun als rechtmäßig bestätigt. Yelp mache auf seiner Seite keine falschen Angaben. Insbesondere behaupte das Bewertungsportal nicht, dass der Durchschnitt aus allen Bewertungen berechnet werde. Vielmehr würden die Nutzer informiert, wie viele "empfohlene Beiträge" es gibt und könnten aus dem Nebeneinander der Informationen auch folgern, dass der Durchschnitt auch nur aus diesen "empfohlenen Beiträgen" berechnet wurde.

Auch ein unzulässiger Eingriff in die persönlichen und gewerblichen Interessen Hollands liege nicht vor. Deren Belange könnten die der Yelp-Betreiber nicht überwiegen. Deren Einteilung der Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder "nicht empfohlen" sei "durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt", betonten die Karlsruher Richter. "Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen."

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Sonder-Verkehrsministerkonferenz berät über Finanzierung von Deutschlandticket

Die Verkehrsminister der Länder treffen sich am Freitag in Berlin zu einer Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz (VMK). Dabei soll es nach Angaben des bayrischen Verkehrsministeriums vor allem um die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets gehen. Demnach nimmt auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) an dem Treffen teil. Für 15.00 Uhr ist eine hybride Pressekonferenz geplant.

Mindestlohnkommission gibt Beschluss über künftigen Mindestlohn bekannt

Die Mindestlohnkommission gibt am Freitag ihre Entscheidung über die künftige Höhe der Vergütungsuntergrenze bekannt. Um 10.00 Uhr verkünden Vertreter des Gremiums von Arbeitnehmern und Arbeitgebern laut Bundespressekonferenz ihren Beschluss "zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns". Zudem soll ein "Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns" vorgelegt werden.

Länder bekommen mehr Zeit für Geldernutzung für Ganztagsausbau an Grundschulen

Die Bundesländer bekommen mehr Zeit, um Gelder des Bundes für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an ihren Grundschulen abzurufen. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der eine Verlängerung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau um zwei Jahre vorsieht. Hintergrund ist das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz, mit dem ab 2026 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in der Grundschule eingeführt werden soll.

Merz' erster EU-Gipfel: Härtere Migrationspolitik und baldige Zollabkommen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei seinem ersten EU-Gipfel in Brüssel seine Unterstützung für eine härtere EU-Migrationspolitik deutlich gemacht und zugleich auf baldige Zoll-Abkommen mit den USA gedrängt. Kurz vor dem Gipfel nahm Merz am Donnerstag in Brüssel an einem informellen Treffen von EU-Hardliner-Staaten in der Flüchtlingspolitik teil. Danach begann der Gipfel, auf dem am Nachmittag das nächste Sanktionspaket gegen Russland beraten werden sollte. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wollte sich per Videokonferenz dazuschalten.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild