
Bei Verschärfung der Düngeregeln noch "letzte Details" offen

Die Verschärfung der Düngeregeln für Bauern zum Grundwasserschutz sorgt weiter für Diskussionsbedarf mit der EU. Zu klären seien allerdings lediglich "letzte Details", sagte eine Sprecherin von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) am Mittwoch in Berlin. Vorgesehen ist demnach, dass sich der Bundesrat am 3. April mit dem Thema befasst, damit die neue Verordnung im April in Kraft treten kann.
Dies ist notwendig, um hohe Strafzahlungen aus Brüssel zu vermeiden. Denn Deutschland verstößt gegen die Vorgaben der EU zum Schutz des Grundwassers; an vielen Orten sind die Nitratwerte zu hoch - verursacht vor allem durch die Landwirtschaft.
Zwar hatte die Bundesregierung die Düngeverordnung erst 2017 novelliert, die EU-Kommission hält dies aber noch immer für nicht ausreichend und pocht auf Nachbesserungen. Viele Landwirte befürchten allerdings Ertragseinbußen und hatten zuletzt wiederholt massiv gegen schärfere Regeln protestiert. Die Wasserwirtschaft und kommunale Unternehmen warnen hingegen vor einem immer größeren Aufwand für die Grundwasseraufbereitung und letztlich steigenden Kosten für die Verbraucher.
In diesem Spannungsfeld ringt die Bundesregierung bereits seit Monaten um die genaue Ausgestaltung der Neuregelung. Inzwischen drängt die Zeit: Damit der Bundesrat sich mit der Ministerverordnung Anfang April befassen kann, sind eigentlich sechs Wochen Vorlauf für Beratungen der Länderkammer vorgesehen.
Ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte am Mittwoch, dass der Schutz der Gewässer die vordringlichste Aufgabe sei und das es darum gehe, hohe Zwangsgelder zu vermeiden. Zugleich äußerte er sich zuversichtlich, dass die Ministerverordnung "fristgerecht" zugeleitet werden könne.
(A.Stefanowych--DTZ)