Deutsche Tageszeitung - BGH-Urteil zur Haftung von Anbietern für Kundenbewertungen bei Amazon

BGH-Urteil zur Haftung von Anbietern für Kundenbewertungen bei Amazon


BGH-Urteil zur Haftung von Anbietern für Kundenbewertungen bei Amazon
BGH-Urteil zur Haftung von Anbietern für Kundenbewertungen bei Amazon / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) darüber, inwieweit Anbieter auf Handelsplattformen wie Amazon für Produktbewertungen von Kunden haften. Strittig ist, ob die auf einer Händlerseite veröffentlichten Kundenaussagen als Werbung angesehen werden können. Im konkreten Fall bot ein Händler auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes zur Schmerzbehandlung an. (Az. I ZR 193/18)

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Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte sich der Anbieter verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen. Allerdings sprachen Kunden in ihren Bewertungen von einer schmerzlindernden Wirkung. Ein Wettbewerbsverband klagte dagegen auf Unterlassung. Der BGH musste deshalb prüfen, ob sich eine Unterlassungsklage auch auf Kundenbewertungen beziehen kann.

(M.Dorokhin--DTZ)

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