Deutsche Tageszeitung - Vergleichsangebot von VW bleibt bei insgesamt 830 Millionen Euro

Vergleichsangebot von VW bleibt bei insgesamt 830 Millionen Euro


Vergleichsangebot von VW bleibt bei insgesamt 830 Millionen Euro
Vergleichsangebot von VW bleibt bei insgesamt 830 Millionen Euro / Foto: ©

Die Einigung von Volkswagen und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Dieselstreit sieht auch weiterhin ein Vergleichsangebot des Autobauers in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro vor. Kunden, die sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eingetragen haben, bietet VW eine Einmalzahlung je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter zwischen 1350 und 6257 Euro an, wie der vzbv am Freitag mitteilte. Rund 260.000 Geschädigte werden demnach ein Angebot erhalten.

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Bei den Summen handle es sich um durchschnittlich 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, erläuterte der vzbv. Zusätzlich übernehme VW individuelle Anwaltskosten von bis zu 190 Euro netto, wenn der Verbraucher den Vergleich annimmt, teilten die Verbraucherschützer mit.

Vom vzbv beauftragte, unabhängige Wirtschaftsprüfer werden demnach per Stichprobe kontrollieren, dass Verbraucher die vereinbarte Summe auch wirklich erhalten. Bei Streitigkeiten können Kunden und VW zudem eine unabhängige Ombudsstelle einschalten, wie der Autobauer in Wolfsburg mitteilte.

VW und vzbv erzielten die Einigung nach einer Mediation durch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Dort hatte der vzbv stellvertretend für VW-Kunden auf Entschädigung geklagt. Der Verband wollte mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage klären lassen, dass der Autokonzern Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Diese Klage beendet der vzbv nun, wie er am Freitag mitteilte.

Wer das Vergleichsangebot von VW annehmen will, muss dies bis zum 20. April entscheiden, wie der vzbv erklärte. Volkswagen sei eine Entscheidung vor der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs im Dieselskandal wichtig. Das Gericht will sich ab dem 5. Mai damit befassen. Wer das Angebot von VW nicht annehmen will, der könne bis mindestens Oktober Einzelklage erheben, teilten die Verbraucherschützer mit.

(L.Møller--DTZ)