Deutsche Tageszeitung - OLG Köln: Bei Getränkewerbung muss nicht Gesamtpreis mit Pfand angegeben werden

OLG Köln: Bei Getränkewerbung muss nicht Gesamtpreis mit Pfand angegeben werden


OLG Köln: Bei Getränkewerbung muss nicht Gesamtpreis mit Pfand angegeben werden
OLG Köln: Bei Getränkewerbung muss nicht Gesamtpreis mit Pfand angegeben werden / Foto: ©

Der Lebensmittelhandel muss bei der Werbung für pfandpflichtige Getränke nicht deren Gesamtpreis inklusive Flaschenpfand angeben. Nach deutschem Recht sei die Einbeziehung des Pfands in den Gesamtpreis weiterhin unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in zwei am Montag veröffentlichten Entscheidungen. Die Richter wiesen damit die Klagen eines Wettbewerbsverbands gegen zwei Handelsketten zurück. (Az. 6 U 89/19, 6 U 90/19)

Textgröße ändern:

Der Kläger hatte den Angaben zufolge unter anderem argumentiert, die entsprechende deutsche Vorschrift in der Preisangabenverordnung dürfe wegen fehlender Grundlage im EU-Recht nicht mehr angewendet werden. Dem folgte der OLG-Senat nicht: Die Regelung sei vielmehr geltendes deutsches Recht.

Denn der deutsche Gesetzgeber habe trotz der geltend gemachten Bedenken bis heute keine Veranlassung gesehen, die Preisangabenverordnung zu ändern. Das Gericht sei aber an das geltende Recht gebunden und nicht befugt, eine bestehende Vorschrift zu ignorieren.

Darüber hinaus vertrat das OLG die Auffassung, dass der deutsche Gesetzgeber die umstrittene Vorschrift auch nicht streichen musste. Die Vorschrift verfolge den umweltpolitischen Zweck, Benachteiligungen von Mehrweggebinden gegenüber Einweggebinden bei der Preisangabe zu vermeiden, weil andernfalls Mehrwegflaschen teurer erschienen. Die Revision ließ der OLG-Senat nicht zu.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

E-Auto-Verkäufe in der EU legen wieder zu - Hybride überholen Benziner

Der Absatz von E-Autos in der EU hat im September nach monatelangen Rückgängen wieder zugelegt. Es wurden 139.702 Autos mit elektrischem Antrieb zugelassen - 9,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, wie der europäische Herstellerverband Acea am Dienstag mitteilte. Insgesamt entwickelte sich der Automarkt schlecht, der E-Auto-Marktanteil stieg dadurch umso stärker - von 14,8 Prozent im vergangenen September auf nun 17,3 Prozent.

Internationaler Währungsfonds (IWF) stellt Weltwirtschaftsausblick vor

Der Internationale Währungsfonds (IWF) stellt am Dienstag in Washington (9.00 Uhr Ortszeit, 15.00 Uhr MESZ) seinen Bericht zu den Perspektiven der Weltwirtschaft in diesem und im kommenden Jahr vor. Der Bericht wird am Rande der Jahrestagungen von IWF und Weltbank in der US-Hauptstadt veröffentlicht, die vor dem Hintergrund zahlreichen internationaler Krisen und Konflikte stattfinden.

IAB: 80 Prozent der Betriebe erwarten keinen Jobabbau bei 14 Euro Mindestlohn

Vier von fünf Betrieben (80 Prozent) in Deutschland erwarten einer Studie zufolge keinen Stellenabbau, sollte der Mindestlohn auf 14 Euro erhöht werden. 19 Prozent der Firmen dagegen gehen von einem Beschäftigungsrückgang aus, ein Prozent sogar von einer Zunahme der Beschäftigung, wie aus einer Montag veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hervorgeht.

Bundesarbeitsgericht: Teilzeitkräfte müssen von geringerer Arbeitszeit im Alter profitieren

Sieht ein Tarifvertrag für ältere Beschäftigte eine Verringerung der Arbeitszeit bei gleichem Lohn vor, dürfen Teilzeitkräfte davon nicht ausgenommen werden. Denn andernfalls würden sie durch einen rechnerisch geringeren Stundenlohn unzulässig benachteiligt, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. 9 AZR 296/20)

Textgröße ändern: