EuGH urteilt zu Fluggastentschädigung bei Umsteigeverbindungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag zu den Entschädigungsleistungen für Flugpassagiere bei Umsteigeverbindungen. Im vorliegenden Fall war der Fluggast von Jerez in Spanien über Madrid nach Frankfurt am Main geflogen. Der Zubringerflug von Jerez nach Madrid wurde gegen seinen Willen auf einen späteren Flug umgebucht.
Der Passagier erreichte in Madrid aber den Anschluss und kam pünktlich in Frankfurt an. Der EuGH hat zu entscheiden, ob ihm dennoch eine Fluggastentschädigung zustehen kann.
(W.Uljanov--DTZ)