Deutsche Tageszeitung - Union und FDP ziehen gegen Berliner Mietendeckel vor das Verfassungsgericht

Union und FDP ziehen gegen Berliner Mietendeckel vor das Verfassungsgericht


Union und FDP ziehen gegen Berliner Mietendeckel vor das Verfassungsgericht
Union und FDP ziehen gegen Berliner Mietendeckel vor das Verfassungsgericht / Foto: ©

Fast 300 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP wollen den Berliner Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie beantragten am Mittwoch eine abstrakte Normenkontrolle durch das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe, weil das Land Berlin aus ihrer Sicht mit der Regelung seine Gesetzgebungsbefugnis überschritt. Während der Berliner Mieterverein diesen Schritt scharf kritisierte, begrüßte der Eigentümerverband Haus & Grund die Klage.

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Die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Berlin habe "trotz massivster verfassungsrechtlicher Bedenken" den Mietendeckel aus "ideologischer Verbohrtheit" durchgepeitscht, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak. Mit der abstrakten Normenkontrolle wollten die Abgeordneten "möglichst schnell wieder Rechtssicherheit" herstellen. Der Mietendeckel sei zudem "eine populistische Scheinlösung", die den Menschen nicht helfe, sondern schade.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, zeigte sich überzeugt, dass das Land Berlin mit dem Gesetz zum Mietendeckel die Verfassung verletze. Es habe seine Gesetzgebungsbefugnisse eindeutig überschritten, da das Mietrecht Sache des Bundes sei. Der Mietendeckel verschärfe zudem die Probleme am Wohnungsmarkt.

Die abstrakte Normenkontrolle wird laut dem CDU-Abgeordneten Luczak von 284 Abgeordneten unterstützt. Damit wurde die erforderliche Zahl von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestags erreicht, die notwendig für einen solchen Antrag ist.

Der Präsident des Eigentümerverband Haus & Grund, Kai Warnecke, bezeichnete es als "enorm wichtig", dass das Verfassungsgericht jetzt für Rechtssicherheit sorgen könne. Mietrecht sei Bundesrecht, darüber dürfe sich ein Bundesland nicht einfach mit eigenen Regelungen hinwegsetzen.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, nannte die Klage dagegen "zynisch und das vollkommen falsche Signal". Der Mietendeckel sei gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie von "besonderer sozialpolitischer Bedeutung". Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Caren Lay, kritisierte die Klage ebenfalls scharf: "Union und FDP sollten sich schämen, gegen den Berliner Mietendeckel ins Feld zu ziehen."

Der Berliner Mietendeckel ist seit langem juristisch hoch umstritten. Im März rief bereits das Landgericht Berlin das Bundesverfassungsgericht an, weil es die Regelung für verfassungswidrig hält. Auch nach Ansicht der Berliner Richter fehlt dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz dafür.

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht, er trat Ende Februar rückwirkend in Kraft. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden.

Im März scheiterten Berliner Vermieter mit einem Eilantrag auf vorläufige Aussetzung der im Mietendeckel festgelegten Bußgeldvorschriften vor dem Bundesverfassungsgericht. Über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes urteilten die Richter in Karlsruhe dabei aber nicht. Die geplante Verfassungsbeschwerde sei "weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet", erklärte das Gericht im März. Jedenfalls die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz besessen habe, müsse als offen bezeichnet werden.

(A.Stefanowych--DTZ)