Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung will Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters besser schützen

Bundesregierung will Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters besser schützen


Bundesregierung will Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters besser schützen
Bundesregierung will Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters besser schützen / Foto: ©

Pauschalurlauber sollen bei der Pleite ihres Anbieters künftig besser abgesichert sein. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch Eckpunkte einer neuen Insolvenzsicherung im Reiserecht, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Die Regelungen sind eine Lehre aus der Thomas-Cook-Pleite, bei der sich herausstellte, dass die Insolvenzversicherung bei weitem nicht ausreicht, um die Kunden zu entschädigen. Der Bund springt hier mit 225 Millionen Euro ein.

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Künftig sollen die Reiseanbieter daher in einen Pflichtfonds einzahlen - wer nicht über den Fonds abgesichert ist, darf keine Pauschalreisen anbieten, heißt es im Eckpunktepapier des Ministeriums. Mit dem Geld aus dem Fonds sollen die Vorauszahlungen der Kunden abgesichert und ihr Rücktransport nach Deutschland im Insolvenzfall bezahlt werden.

Die Beiträge für den Fonds sollen demnach im ersten Jahr pauschal und unabhängig von der Bonität eines Unternehmens festgelegt werden, in den Folgejahren sollen die Bonität und das individuelle Risiko bei der Berechnung berücksichtigt werden. Zahlen nennt das Eckpunktepapier nicht. In der Aufbauphase soll der "Fondskapitalstock in einer noch festzulegenden Höhe" durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie abgesichert werden.

Bislang ist die Kundengeldabsicherung für Pauschalreiseanbieter gesetzlich auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzt. "Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist", erläuterte am Mittwoch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Wir haben das Insolvenzsicherungssystem im Reiserecht daher grundlegend neu geregelt." Sie kündigte einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Eckpunkte an.

(O.Tatarinov--DTZ)