Deutsche Tageszeitung - Kartellamt mahnt Anbieter von Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Prothesen ab

Kartellamt mahnt Anbieter von Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Prothesen ab


Kartellamt mahnt Anbieter von Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Prothesen ab
Kartellamt mahnt Anbieter von Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Prothesen ab / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeskartellamt in Bonn hat einen Großteil der Anbieter von medizinischen Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Prothesen hierzulande wegen mutmaßlicher Preisabsprachen abgemahnt. Die in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen Anbieter hätten "spätestens" ab September 2021 einheitliche Preisaufschläge gegenüber den Krankenkassen gefordert "und vielfach auch durchsetzen können", erklärte die Behörde am Mittwoch. Vorläufigen Ermittlungen zufolge sei die Bildung dieser Arbeitsgemeinschaft "unvereinbar mit dem Kartellverbot".

Textgröße ändern:

In der Arbeitsgemeinschaft schlossen sich den Angaben zufolge der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die Anbieter Egroh, Cura-San, Rehavital, Reha-Service-Ring und Sanitätshaus Aktuell zusammen - sie repräsentierten etwa 80 Prozent der Standorte der reha-technischen Hilfsmittel bundesweit. Die Arbeitsgemeinschaft konnte so bei ihren gemeinsamen Verhandlungen gegenüber den Krankenkassen als Quasi-Monopolist auftreten, erklärte das Kartellamt.

Die Preisaufschläge begründeten die Anbieter demnach mit Auswirkungen der Corona-Pandemie, etwa mit gestiegenen Liefer- und Rohstoffkosten. "Diese Rechtfertigung greift aus Sicht des Amtes nicht durch, wenn die Aufschläge pauschal und ohne sachliche Differenzierung für praktisch sämtliche angebotenen Produkte und Leistungen gefordert werden", erklärte das Kartellamt. Die erhobenen Preiszuschläge seien nicht mehr auf Basis von realen Kostensteigerungen leistungsbezogen kalkuliert worden, sondern weitgehend von den Leistungen der Anbieter abgekoppelt gewesen.

Die am Mittwoch ausgesprochene Abmahnung ist ein Zwischenschritt, der den Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt. Am Ende des Verfahrens kann das Kartellamt das kartellrechtswidrige Verhalten verbieten, den Betroffenen bestimmte Verpflichtungen auferlegen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Auswertung von Krankenkasse: Immer weniger junge Frauen verhüten mit Antibabypille

Der Anteil der jungen Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht einer Studie zufolge weiter zurück. Laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) nahmen im vergangenen Jahr 26 Prozent ihrer Versicherten im Alter zwischen 13 und 21 Jahren die Pille, wie die TK am Freitag in Hamburg mitteilte. 2023 waren es 28 Prozent, im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 39 Prozent.

EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten

Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef

Ein EU-Gericht urteilt am Mittwoch in Luxemburg über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Geklagt hatte eine Journalistin der "New York Times", nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Kommission rechtmäßig handelte.

Textgröße ändern: