Deutsche Tageszeitung - Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen

Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen


Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen
Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen / Foto: ©

Der linksliberale US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will Medienberichten zufolge in den Ruhestand gehen. Der 83-Jährige wolle zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni aus dem Supreme Court ausscheiden, berichteten am Mittwoch die Fernsehsender NBC und CNN. Damit könnte US-Präsident Joe Biden noch vor den Kongress-Zwischenwahlen im November einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Breyer nominieren und durch den Senat bestätigen lassen.

Textgröße ändern:

Hintergrund sind Befürchtungen von Bidens Demokraten, bei den Wahlen ihre derzeitige hauchdünne Senatsmehrheit zu verlieren. Sollte Breyer in den folgenden Jahren schwer erkranken oder gar sterben, hätten die Demokraten dann keine Mehrheit mehr, um einen von Biden nominierten Nachfolger zu bestätigen.

Deswegen war in den vergangenen Monaten der Druck auf Breyer gewachsen, in den Ruhestand zu gehen und damit Platz für einen von den Demokraten ausgewählten Nachfolger zu machen. Biden hat in der Vergangenheit gesagt, dass er eine schwarze Frau nominieren würde, sollte im Supreme Court ein Posten frei werden.

In den USA werden Verfassungsrichter auf Lebenszeit ernannt. Sie werden vom Präsidenten nominiert und müssen dann vom Senat bestätigt werden.

Am Obersten Gerichtshof der USA hat das konservative Lager derzeit eine klare Mehrheit von sechs der neun Richter. Drei der konservativen Verfassungsrichter waren von Bidens Vorgänger Donald Trump ernannt worden, zuletzt die erzkonservative Juristin Amy Coney Barrett nach dem Tod der linksliberalen Richterin Ruth Bader Ginsburg im September 2020. Breyer sitzt seit fast 28 Jahren im Supreme Court.

Dem mächtigen Gerichtshof kommt im Institutionengefüge der USA eine zentrale Rolle zu. Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln und hat grundsätzlich bei juristischen Streitfragen das letzte Wort. Das umfasst auch höchst strittige Themen wie das Abtreibungsrecht, das Waffenrecht - und zuletzt Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Bürgermeister: Moskau von mehr als 400 ukrainischen Drohnen ins Visier genommen

Die ukrainische Armee hat nach russischen Angaben Moskau mit mehr als 400 Drohnen ins Visier genommen. Seit Montagabend seien von der Ukraine rund 430 Drohnen Richtung Moskau gestartet worden, erklärte der Bürgermeister der russischen Hauptstadt, Sergej Sobjanin, am Dienstagmorgen in Online-Netzwerken. "Die meisten wurden von der Luftabwehr bereits in großer Entfernung neutralisiert. 36 feindliche Drohnen wurden beim Anflug auf Moskau zerstört."

Wadephul betont vor Reise nach Israel historische Verantwortung Deutschlands

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat unmittelbar vor seiner Reise nach Israel die historische Verantwortung Deutschlands betont. "Unser Verhältnis zu Israel kann nie unabhängig von der Verantwortung gesehen werden, die Deutschland angesichts des von Deutschen begangenen Menschheitsverbrechens der Shoa für die Sicherheit des einzigen jüdischen Staates trägt", sagte Wadephul am Dienstagmorgen. "Ich reise zu einem engen Freund und Partner."

Nato-Gipfel in Ankara beginnt im Zeichen transatlantischer Spannungen

In Ankara kommen am Dienstag die Staats- und Regierungschefs der Nato-Mitgliedstaaten zu einem zweitägigen Gipfel zusammen. Dabei soll es um die Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses und neue Hilfen für die Ukraine in ihrem Abwehrkrieg gegen Russland gehen. Der Gipfel beginnt am Abend mit einem Arbeitsessen im Präsidentenpalast von Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Zuvor treffen sich sich Vertreter von Politik, Militär und Industrie bei einem Rüstungsforum.

Wegweisendes Urteil im Prozess gegen französische Rechtspopulistin Le Pen erwartet

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen erfährt am Dienstag (13.30 Uhr), ob sie bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten kann: Das Pariser Berufungsgericht verkündet sein Urteil in einem Verfahren um die Veruntreuung von EU-Geldern. Neben Le Pen sind zehn weitere Personen und die Partei Rassemblement National (früher Front National) angeklagt.

Textgröße ändern: