Deutsche Tageszeitung - Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden

Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden


Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden
Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden / Foto: © AFP/Archiv

Bund und Länder haben sich endgültig auf die Auszahlung von Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl, Holzpellets und ähnlichen Rohstoffen heizen. Über die Details der entsprechenden Vereinbarung bestehe nun Einigkeit, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag. Haushalte erhalten demnach rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung, "wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten". Der Beginn der Auszahlungen steht noch nicht fest.

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Die Hilfen richten sich an Privathaushalte, die von stark gestiegenen Preisen betroffen waren und zugleich nicht von der Gaspreisbremse profitieren. Die Bundesregierung hatte dafür einen Härtefallfonds im Umfang von 1,8 Milliarden Euro aufgelegt. Die Anträge für Zahlungen aus dem Topf sollen nun bald gestellt werden können.

Voraussetzung ist laut Wirtschaftsministerium, dass sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle und ähnlichem im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Für Heizöl haben Bund und Länder etwa 71 Cent pro Liter angesetzt, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten lassen. Der Anspruch muss sich auf mindestens 100 Euro belaufen. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 2000 Euro pro Haushalt. Wenn etwa Vermieter als "Zentralantragsteller" auftreten und beispielsweise für ein ganzes Gebäude Hilfen beantragen, sinkt der maximale Erstattungsbetrag auf 1000 Euro pro Haushalt.

Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer, wie das Ministerium weiter mitteilte. Diese müssten der vorläufigen Einigung mit dem Bund noch formell zustimmen und die Antragsverfahren entwickeln. "Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen", hieß es weiter. "Hierbei können sich zwischen den Ländern zeitliche Unterschiede ergeben."

(V.Varonivska--DTZ)