Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof prüft Geschäftsmodelle von Legal-Tech-Portalen

Bundesgerichtshof prüft Geschäftsmodelle von Legal-Tech-Portalen


Bundesgerichtshof prüft Geschäftsmodelle von Legal-Tech-Portalen
Bundesgerichtshof prüft Geschäftsmodelle von Legal-Tech-Portalen / Foto: ©

Die Geschäftsmodelle sogenannter Legal-Tech-Portale, die Verbrauchern im Internet die Durchsetzung ihrer Rechte bei zu hohen Mieten oder Flugausfällen anbieten, stehen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Der BGH verhandelte am Mittwoch konkret darüber, ob das Angebot des Portals wenigermiete.de etwa zu Forderungen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse in seiner jetzigen Form zulässig ist. Das für Ende November erwartete Urteil dürfte bedeutsam für die gesamte Legal-Tech-Branche sein. (Az. VIII ZR 285/18)

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Portale wie wenigermiete.de setzen bei ihrem Angebot auf Technik. Die zentrale Idee ist es, Standardfälle mithilfe von Softwareprogrammen zu bearbeiten. Die Palette der Angebote ist weit: Legal-Tech-Portale bieten etwa ihre Hilfe bei Flugausfällen und Bahnverspätungen, bei der Prüfung von Hartz-IV-Beschlüssen oder eben bei der Durchsetzung niedriger Mieten an. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg.

Doch diese neuen Angebote sind rechtlich umstritten. Sie agieren nämlich als sogenannte Inkassounternehmen, die Forderungen eintreiben. Solche Unternehmen werden gewöhnlich beauftragt, Schulden bei Verbrauchern einzutreiben. Legal-Tech-Portale erheben wiederum in der Regel gegenüber Firmen Ansprüche, die ihnen Verbraucher vorher abgetreten haben.

Juristisch umstritten ist nun, ob dieses Geschäftsmodell zulässig ist. Konkret geht es vor allem darum, ob es sich bei einem Legal-Tech-Portal wie wenigermiete.de um ein Inkassounternehmen handelt oder ob es unerlaubte Rechtsberatung leistet. "Dazu gibt es eine Vielzahl von Meinungen und Ansätzen", stellte die Vorsitzende Richterin Karin Milger in der mündlichen Verhandlung fest. Die Kernfrage sei, ob es sich bei dem Vorgehen von wenigermiete.de um Inkasso handle oder nicht. Ein Urteil will der BGH am 27. November verkünden.

(A.Stefanowych--DTZ)

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