Deutsche Tageszeitung - Mehrere Banken zahlen unzulässig niedrige Zinsen auf Sparverträge

Mehrere Banken zahlen unzulässig niedrige Zinsen auf Sparverträge


Mehrere Banken zahlen unzulässig niedrige Zinsen auf Sparverträge
Mehrere Banken zahlen unzulässig niedrige Zinsen auf Sparverträge / Foto: ©

Bei zehntausenden Bankkunden mit langfristigen Sparverträgen könnten die Zinsen zu niedrig berechnet worden sein. "Eine größere Anzahl von Instituten" sowie "eine Vielzahl" von Verbrauchern sind nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde Bafin von unwirksamen Zinsanpassungsklauseln betroffen, wie das Bundesfinanzministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mitteilte. Grüne und Verbraucherschützer kritisierten am Donnerstag unzulässige Zinssenkungen und forderten entschlosseneres Gegensteuern.

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Zunächst hatte die "Rheinische Post" über die Antwort des Ministeriums berichtet, derzufolge die Bafin aktuell "Stellungnahmen betroffener Institute" auswertet. Das Finanzministerium verwies auch auf eine entsprechende Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.

Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg könnten zehntausende Sparer in Deutschland von unzulässig niedrigen Zinsen betroffen sein. Die Verbraucherschützer kennen demnach insgesamt schätzungsweise 10.000 Fälle bei Banken und Sparkassen - doch neben der Dunkelziffer werde auch nicht bei allen Beschwerden nachgerechnet.

Ein variabler Zinssatz ist zwar erlaubt, die Institute müssen sich bei der Anpassung aber am sogenannten Referenzzinssatz orientieren und transparent vorgehen. Die Verbraucherzentrale geht vor allem Beschwerden über alte, sogenannte variabel verzinste Prämiensparverträge nach. Diese seien besonders bei Sparkassen "ein ziemlich verbreitetes Produkt in den Neunzigern" gewesen, sagte Beate Weiser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Nachrichtenagentur AFP.

Solche Verträge enhalten oft Klauseln, die der Rechtsprechung mittlerweile nicht mehr standhalten: Mehrfach hat der Bundesgerichtshof laut Bericht die Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen. Weiser sagte, Verbraucher sähen in der Regel nur den geringen Zinssatz und merkten nicht, wenn dessen Berechnung falsch sei.

Während die Verbraucherzentralen dennoch tausende Beschwerden erhielten, waren es dem Finanzministerium zufolge bei der Bafin von Januar bis Anfang Oktober dieses Jahres nur 16. Die Grünen wundert das nicht, "da die Bafin als Beschwerdestelle für Verbraucher überhaupt nicht bekannt ist".

Sie werfen der Behörde sowie der Regierung Untätigkeit vor. "Anstatt dass die Bundesregierung hier proaktiv vorgeht und den Gründen für falsch berechnete Zinsen auf die Spur kommt, sitzt sie das Thema lieber aus", sagte Fraktionsmitglied Stefan Schmidt. Dabei riskiere die Regierung, dass betroffene Sparkassen und die sie tragenden Kommunen am Ende "in finanzielle Schieflagen geraten".

(L.Møller--DTZ)

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