Deutsche Tageszeitung - Mobilfunkanbieter dürfen Kunden bei umstrittenen Forderungen nicht mit Sperre drohen

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Mobilfunkanbieter dürfen Kunden bei umstrittenen Forderungen nicht mit Sperre drohen


Mobilfunkanbieter dürfen Kunden bei umstrittenen Forderungen nicht mit Sperre drohen
Mobilfunkanbieter dürfen Kunden bei umstrittenen Forderungen nicht mit Sperre drohen / Foto: ©

Mobilfunkanbieter dürfen Kunden nicht mit einer Anschlusssperre drohen, wenn eine umstrittene Gebührenforderung nicht bezahlt wurde. Die Ankündigung der Sperre sei eine "aggressive Geschäftspraxis", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Donnerstag mit.

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Verbraucherschützer hatten gegen einen Mobilfunkanbieter geklagt, weil eine Kundin des Anbieters eine Rechnung über rund 1300 Euro erhielt. Davon seien etwa 1250 Euro für "GPS-Auslandsverbindungsaufkommen" zu bezahlen gewesen. Die Kundin habe die Rechnungshöhe beanstandet, der Mobilfunkanbieter habe jedoch auf einen von ihm eingeholten Prüfbericht des Netzbetreibers verwiesen.

Der Anbieter habe der Frau eine Kulanz in Höhe der Hälfte der Rechnung gegeben. Die andere Hälfte habe er angemahnt. Gleichzeitig habe er damit gedroht, den Anschluss zu sperren, wenn die Klägerin nicht fristgerecht bezahlt.

In einer ersten Entscheidung wiesen die Richter die Klage des Verbraucherschutzverbandes ab, der das Verhalten des Unternehmens für wettbewerbswidrig hält. Die Berufung vor dem OLG hatte jedoch Erfolg. Die Ankündigung der Sperre sei eine "aggressive Geschäftspraxis", mit der die Verbraucherin zu einer Entscheidung veranlasst werde, die sie sonst nicht getroffen hätte, urteilten die Richter.

Die Druckausübung durch Drohung mit einer in diesem Fall rechtlich zweifelhaften Maßnahme schränke die Fähigkeit der Verbraucherin zu einer informierten Entscheidung wesentlich ein und erfülle den Tatbestand der unzulässigen Beeinflussung.

Die Sperre sei in diesem Fall zudem rechtlich unzulässig gewesen, weil die Kundin sich nicht mit mindestens 75 Euro in Verzug befunden habe. Die angemahnte Forderung sei um das umstrittene Auslandsdatenverkehrsaufkommen zu kürzen gewesen. Die Einwände der Kundin seien nachvollziehbar gewesen. Durch die ungewöhnlich hohen Kosten seien Zweifel entstanden, ob die Höhe der Forderung rechtmäßig zustande gekommen waren.

(L.Møller--DTZ)

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