Deutsche Tageszeitung - Lager muss bei Vertrag mit krimineller Gesellschaft keinen Schadenerstaz zahlen

Lager muss bei Vertrag mit krimineller Gesellschaft keinen Schadenerstaz zahlen


Lager muss bei Vertrag mit krimineller Gesellschaft keinen Schadenerstaz zahlen
Lager muss bei Vertrag mit krimineller Gesellschaft keinen Schadenerstaz zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Hat ein Anleger bei einer kriminellen Gesellschaft in Gold investiert, muss eine Lagerhalterin bei einer Insolvenz des Unternehmens keinen Schadenersatz für den geprellten Anleger zahlen. Der Lagervertrag zwischen den Unternehmen biete keinen Schutz für den Anleger, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mit. Es wies eine Klage auf Zahlung von 250.000 Euro zurück. (Az.: 13 U 180/22)

Textgröße ändern:

Die Anlagegesellschaft hatte die Anleger über die Menge des tatsächlich vorhandenen Golds und die vermeintliche Miteigentümerschaft getäuscht. Als dies bekannt wurde, klagte der Anleger gegen die Betreiberin eines Hochsicherheitslagers, wo die Anlagegesellschaft Gold eingelagert hatte.

Ende 2019 wurde über das Vermögen der Anlagegesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Geschäftsführer wurde wegen schweren Betrugs und Geldwäsche zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Vom Lager verlangte der Anleger nun vor Gericht Schadenersatz.

Das Landgericht Darmstadt wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Aus dem Vertrag über die Einlagerung zwischen den Unternehmen könne der Anleger keinen Anspruch herleiten, urteilten die Richter. Der Vertrag schütze keine dritten Beteiligten.

Es gebe auch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Die Lagerhalterin wusste laut Urteil nichts vom kriminellen Handeln der Anlagegesellschaft. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich über die Geschäftsmodelle ihrer Kunden zu informieren. Einer Kenntnis der kriminellen Handlungen verschloss sie sich nicht bewusst, weshalb auch kein grob fahrlässiges Verhalten vorlag.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Oberlandesgerichts sind beim 13. Zivilsenat derzeit noch weitere 154 Verfahren mit vergleichbaren Vorwürfen anhängig. Auch am Landgericht Darmstadt stehen Entscheidungen in noch rund 300 Verfahren zu dem mutmaßlichen sogenannten Schneeballsystem aus.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Geplante Jugendproteste: Innenpolitiker warnen vor Gewalt und Unterwanderung

Vor den geplanten bundesweiten Jugendprotesten am kommenden Samstag warnen Innenpolitiker von Union und SPD vor der Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Sie verwiesen am Montag auf die teils gewaltsamen Proteste in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Grüne und Linke hoben die legitimen Anliegen junger Menschen hervor und forderten mehr demokratische Teilhabe.

Kreuzfahrt nach Kollision in Bremerhaven abgesagt - Sturmflutwarnung für Nordseeküste

Nach der Kollision eines Kreuzfahrtschiffes beim Auslaufen in Bremerhaven während eines Sturms fällt die geplante Reise aus. Die Fahrt von "Mein Schiff 3" mit mehr als 2400 Gästen an Bord auf die Kanaren sei angesichts der Schäden abgesagt worden, teilte der Veranstalter TUI Cruises am Montag in Hamburg mit. Unterdessen gab das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) eine Sturmflutwarnung für die Nordseeküste am Montagmittag heraus.

Mutmaßlicher IS-Anhänger am Frankfurter Flughafen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat einen aus Berlin stammenden mutmaßlichen Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Joshua W. sei am Freitagabend bei seiner Rückkehr nach Deutschland am Frankfurter Flughafen festgenommen worden, teilte die Ermittlungsbehörde am Montag in Karlsruhe mit. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Nach Kollision in Bremerhaven: Kreuzfahrt für rund 2400 Passagiere abgesagt

Nach der Kollision eines Kreuzfahrtschiffes beim Auslaufen in Bremerhaven fällt die geplante Reise aus. Die Fahrt von "Mein Schiff 3" mit insgesamt 2428 Gästen an Bord auf die Kanaren sei angesichts der Schäden abgesagt worden, teilte der Veranstalter TUI Cruises am Montag in Hamburg der Nachrichtenagentur AFP mit. Das Schiff müsse in einer Werft repariert werden.

Textgröße ändern: