Deutsche Tageszeitung - Aus für beliebte Kneipentouren: Prag verbietet organisierte nächtliche Trinkgelage

Aus für beliebte Kneipentouren: Prag verbietet organisierte nächtliche Trinkgelage


Aus für beliebte Kneipentouren: Prag verbietet organisierte nächtliche Trinkgelage
Aus für beliebte Kneipentouren: Prag verbietet organisierte nächtliche Trinkgelage / Foto: © AFP/Archiv

Aus für organisierte nächtliche Kneipentouren in Prag: Die Behörden in der tschechischen Hauptstadt haben beschlossen, den vor allem bei britischen Touristen beliebten Ausflügen einen Riegel vorzuschieben. Künftig werde es "nicht möglich sein, zwischen 22.00 und 06.00 Uhr geführte Kneipentouren zu veranstalten", sagte Prags Vize-Bürgermeister Zdenek Hrib am Montag vor Journalisten nach einer Abstimmung im Stadtrat. Von Reisebüros organisierte nächtliche Trinkgelage sollen demnach verboten werden.

Textgröße ändern:

Stattdessen will die Stadt mehr auf Kultur-Urlauber setzen. Die Stadtverwaltung wolle "kultiviertere, wohlhabendere" Touristen ansprechen und nicht solche, die "nur für kurze Zeit kommen, um sich zu betrinken", sagte ein weiterer Vize-Bürgermeister, Jiri Pospisil.

Beim Bierkonsum ist Tschechien mit 128 Liter Bier pro Kopf weltweit Spitzenreiter. In einigen tschechischen Restaurants ist Bier immer noch billiger als Wasser. Viele Kneipen in der zum Unesco-Welterbe zählenden Prager Altstadt bieten das berühmte einheimische Lagerbier für weniger als drei Euro pro halbem Liter an.

Der Chef des tschechischen Hotel- und Gaststättenverbands, Vaclav Starek, begrüßte die Entscheidung der städtischen Behörden. Dem Bierverkauf tut das Verbot aus seiner Sicht keinen Abbruch. Schließlich werde es "niemandem verboten, in eine Kneipe zu gehen", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Die organisierten nächtlichen Kneipentouren hingegen "braucht niemand".

Die 1,3-Millionen-Einwohner-Stadt zählt ebenso wie die südpolnische Stadt Krakau seit Jahren zu einem der beliebtesten Reiseziele für Junggesellenabschiede. Einwohner stören sich seit langem an einer damit einhergehenden unverhältnismäßig hohen Anzahl betrunkener Touristen. Einige Einwohner recihten deshalb Klage gegen die Stadtverwaltung ein.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: