Deutsche Tageszeitung - Drake verklagt sein Musiklabel in Zusammenhang mit Diss-Track von Kendrick Lamar

Drake verklagt sein Musiklabel in Zusammenhang mit Diss-Track von Kendrick Lamar


Drake verklagt sein Musiklabel in Zusammenhang mit Diss-Track von Kendrick Lamar
Drake verklagt sein Musiklabel in Zusammenhang mit Diss-Track von Kendrick Lamar / Foto: © AFP/Archiv

Rap-Fehde vor Gericht: Der kanadische Rapper Drake hat am Mittwoch eine Klage gegen sein eigenes Musiklabel eingereicht. Er wirft der Universal Music Group (UMG) vor, dass die Veröffentlichung und Bewerbung des Stücks "Not Like Us" seines Rapper-Kollegens Kendrick Lamar, in dem dieser Drake angreift, Verleumdung und Belästigung darstelle. In den von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Gerichtsdokumenten gibt Drake an, dass UMG ihn zugunsten des Profits betrogen habe, indem das Label Lamars Song mit Pointen bewarb, die Drake der Pädophilie bezichtigten.

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Der 38-jährige Drake lieferte sich im vergangenen Jahr eine heftige Auseinandersetzung mit Lamar - die beiden Musiker greifen sich in ihren Stücken, sogenannten "Diss-Tracks", gegenseitig an.

UMG habe eine Werbekampagne mit dem Ziel gestartet, einen viralen Hit aus dem Rap-Song zu machen, hieß es weiter in den bei einem US-Bundesgericht in Manhattan eingereichten Dokumenten. Diese Kampagne habe die "spezifische, unmissverständliche und falsche Tatsachenbehauptung verbreiten" sollen, "dass Drake ein krimineller Pädophiler ist, und dass die Öffentlichkeit daraufhin Selbstjustiz üben sollte".

Der Konzern habe "unternehmerische Gier über die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Künstler gestellt, wird in den Dokumenten weiter angegben. Die Bewerbung des Stücks habe eine "physische Bedrohung für Drakes Sicherheit" sowie massenhafte Online-Belästigung ausgelöst.

Der 38-jährige Drake verweist in der Klage auf Schüsse in unmittelbarer Nähe von Drakes Haus in Toronto im vergangenen Mai. Bei dem Vorfall war ein Wachmann des Anwesens verletzt worden. Das sei kein Zufall gewesen, führen die Gerichtsdokumente aus.

Auch wird betont, dass Drake nicht gegen Lamar und den Text des Stücks an sich vorgehe - sondern gegen die Veröffentlichung und Bewerbung durch das Label, was beide vertritt.

UMG wies die Vorwürfe entschieden zurück. Der Gedanke, "dass wir versuchen würden, den Ruf eines Künstlers zu schädigen - ganz zu schweigen von Drake - ist unlogisch", da das Unternehmen seit langem darin investiere, Drake beim Erzielen "eines historischen kommerziellen und persönlichen finanziellen Erfolgs" zu helfen. UMG begehe keine Verleumdung und habe dies auch nie getan, erklärte das Unternehmen. Es verwies auch darauf, dass Drake in der Vergangenheit selbst mithilfe von UMG Musik vertrieben habe, in der er sich über andere Künstler ausließ.

Drake wirft dem Label in seiner Klage vor, dass es kurz vor dem baldigen Auslaufen seines Vertrages mit UMG versuche, die Musik des Kanadiers zu entwerten und so die Position des Künstlers für die Neuverhandlung zu schwächen. Lamar hingegen hatte einen befristeten Vertrag mit UMG, der im letzten Jahr von dem Konzern verlängert wurde.

Der Nachweis einer Verleumdung setzt voraus, dass wissentlich falsche Informationen verbreitet wurden. In der Klage wird betont, dass UMG die langjährige Geschäftsbeziehung mit Drake nicht beibehalten hätte, wenn das Unternehmen tatsächlich davon ausgegangen wäre, dass er pädophil sei oder sexuellen Missbrauch begangen habe.

(M.Travkina--DTZ)

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