Deutsche Tageszeitung - Spanisches Gericht setzt Corona-Ausgangssperre in Katalnien außer Kraft

Spanisches Gericht setzt Corona-Ausgangssperre in Katalnien außer Kraft


Spanisches Gericht setzt Corona-Ausgangssperre in Katalnien außer Kraft
Spanisches Gericht setzt Corona-Ausgangssperre in Katalnien außer Kraft / Foto: ©

Ein spanisches Gericht hat die erneute Corona-Ausgangssperre für mehr als 200.000 Menschen in der Region Katalonien außer Kraft gesetzt. Das oberste Gericht Kataloniens teilte am Montag im Kurzbotschaftendienst Twitter mit, die von der Regionalregierung angeordnete Ausgangssperre verstoße gegen geltendes Recht. Das Gerichtsurteil kann angefochten werden.

Textgröße ändern:

Wegen eines neuen Corona-Infektionsherds hatte die katalonische Regionalregierung am Samstagabend eine Ausgangssperre für den Großraum Lleida (Lérida) verhängt, die am Sonntag in Kraft trat. Bereits gut eine Woche zuvor war die Gegend vom Rest des Landes isoliert worden.

Die Krankenhäuser in der Gegend um Lleida stehen kurz vor einer Überlastung. Die Ausgangssperre für die Gegend ist die erste derartige Maßnahme seit dem Auslaufen des wegen der Corona-Pandemie verhängten Ausnahmezustands in Spanien am 21. Juni. Die Betroffenen dürfen ihr Zuhause nur verlassen, um zur Arbeit oder zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Ansammlungen von mehr als zehn Menschen wurden untersagt.

Spanien zählte zwischenzeitlich zu den am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern Europas. Mehr als 28.400 Menschen starben. Landesweit gilt eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche geschlossene Räume sowie für Bereiche im Freien, in denen die Wahrung der Abstandsregeln nicht gewährleistet werden kann.

In der Region Katalonien gilt seit Donnerstag allerdings eine verschärfte Maskenpflicht, die den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien bei Wahrung der Abstandsregeln vorsieht. Eine verschärfte Maskenpflicht gilt seit Montag auch auf Mallorca und den anderen Baleareninseln.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Untersuchungsausschuss zu Flut in Nordrhein-Westfalen legt Schlussbericht vor

In Nordrhein-Westfalen ist am Mittwoch der Schlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe von 2021 vorgelegt worden. Der Bericht enthält "zahlreiche Handlungsempfehlungen" zum besseren Schutz bei Extremwetter, wie der Landtag in Düsseldorf mitteilte. Die Erkenntnisse sollen demnach einer "Neuausrichtung des Katastrophenschutzes" dienen. Bei der Flutkatastrophe waren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mehr als 180 Menschen ums Leben gekommen.

Schockanrufer bringen Ehepaar in Baden-Württemberg um sechsstellige Summe

Ein älteres Ehepaar aus Baden-Württemberg ist von Betrügern mit einem Schockanruf um Geld und Schmuck im Wert einer sechsstelligen Summe gebracht worden. Der Anrufer log dem Paar aus Schorndorf vor, dass die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe, wie die Polizei in Aalen am Mittwoch mitteilte. Um eine Haft abzuwenden, sollten die Eltern der Staatsanwaltschaft Wertgegenstände übergeben.

Katastrophenalarm nach Brand in sächsischer Gohrischheide aufgehoben

Nach der Eindämmung des Waldbrands in der Gohrischheide in Sachsen ist der Katastrophenalarm für die Stadt Gröditz sowie die Gemeinden Zeithain und Wülknitz aufgehoben worden. "Ich bin erleichtert, dass wir das für mich in seinem Ausmaß vorher kaum vorstellbare Brandgeschehen nunmehr unter Kontrolle bringen konnten und den Katastrophenalarm aufheben können", erklärte der Landrat des Landkreises Meißen, Ralf Hänsel (CDU), am Mittwoch.

Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Gericht zweifelt an versuchtem Mord

Die wegen bewaffneter Raubüberfälle angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette könnte einer Verurteilung wegen versuchten Mordes entgehen. Das Landgericht Verden gab der Beschuldigten nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch einen entsprechenden rechtlichen Hinweis. Demnach hält es die Kammer anders als in der Anklageschrift dargelegt für denkbar, dass es sich bei den fraglichen Schüssen auf einen Geldtransporter 2015 nicht um einen versuchten Mord handelte. Der Schütze könnte die Tat demnach zuvor noch abgebrochen haben.

Textgröße ändern: