Deutsche Tageszeitung - Scholz bei Bedarf zu neuerlicher Änderung des Infektionsschutzes bereit

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Scholz bei Bedarf zu neuerlicher Änderung des Infektionsschutzes bereit


Scholz bei Bedarf zu neuerlicher Änderung des Infektionsschutzes bereit
Scholz bei Bedarf zu neuerlicher Änderung des Infektionsschutzes bereit

Angesichts der von den Ländern geäußerten Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz schließt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei Bedarf eine neuerliche Änderung der Regelung nicht aus. Es gebe eine Verständigung darüber, "dass wir (...) jederzeit zu einer weiteren Veränderung des Gesetzes bereit sind, wenn das erforderlich wird", sagte Scholz nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstag in Berlin.

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Scholz verteidigte zugleich das neue Infektionsschutzgesetz, das am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Die Länder würden sich zwar noch mehr wünschen, räumte der Kanzler ein. "Trotzdem ist das eine rechtliche Grundlage, auf der für die Zukunft aufgebaut werden kann".

Trotz der teils scharfen Kritik im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen lobte Scholz die "konstruktive Diskussion" mit den Ministerpräsidenten. Der Bundeskanzler teilte dabei Sorgen wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei." Allerdings zeige sich, dass sich die Lage in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen nicht so dramatisch entwickelt habe und die Krankheit bei der Omikron-Variante nicht so kompliziert verlaufe.

Zuvor hatten mehrere Länderregierungschefs das neue Infektionsschutzgesetz als unzureichend kritisiert. Es ermöglicht künftig einen stark eingeschränkten Basisschutz wie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und schärfere Maßnahmen in sogenannten Hotspots.

Die Länder bewerten die Hürden zur Ausweisung einer Region als Hotspot aber als zu hoch. Auch SPD und Grüne im Bund hatten sich unzufrieden über die Neuregelung geäußert. Gegen eine härtere Regelung hatte sich die FDP gewandt. Das bisherige Infektionsschutzgesetz läuft am Samstag aus, die Länder können aber die bisherigen Maßnahmen übergangsweise bis zum 2.April beibehalten werden.

(L.Møller--DTZ)

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