Deutsche Tageszeitung - Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform soll nach Sommerpause ins Kabinett

Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform soll nach Sommerpause ins Kabinett


Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform soll nach Sommerpause ins Kabinett
Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform soll nach Sommerpause ins Kabinett / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die große Krankenhausreform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach (SPD) verbessern - ein Gesetzentwurf dazu soll nach dem Sommer ins Kabinett. Wie es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium hieß, soll sich das Bundeskabinett nach der parlamentarischen Sommerpause mit einem entsprechenden Entwurf befassen. Zuvor sei geplant, mit den Bundesländern ins Gespräch zu kommen, um diese frühzeitig einzubinden. Die Sommerpause des Parlaments geht bis Anfang September.

Textgröße ändern:

Bei dem Vorhaben handelt es sich demnach um eine Änderung des Krankenhausverbesserungsgesetzes von Lauterbach. Insgesamt solle aber am Ziel festgehalten werden, die Reform schnell auf den Weg zu bringen, hieß es aus dem Ministerium weiter.

Die von Lauterbach angestoßene Reform war vergangenes Jahr beschlossen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Mit der Reform sollen die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessert und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindert werden.

Die Bundesländer hatten bei Ausarbeitung der Reform unter anderem bemängelt, nicht genug eingebunden zu sein. Dies will das Gesundheitsministerium bei den geplanten Änderungen nun dem Vernehmen nach ändern.

Warken hatte bereits bei Amtsübernahme im Mai betont, die Krankenhausreform "verbessern" zu wollen. An den Zielen der Reform hält sie aber nach eigenen Angaben fest.

Großer Handlungsbedarf im Gesundheitssektor besteht auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung - beide verzeichnen Defizite in Milliardenhöhe. Die schwarz-rote Koalition will deshalb beide reformieren, konkrete Vorschläge sollen zwei Kommissionen erarbeiten. Wie nun aus dem Gesundheitsministerium verlautete, soll jene zur GKV möglichst schon 2026 Ergebnisse präsentieren - und nicht erst 2027, wie im Koalitionsvertrag festgehalten.

Die Grundlagen einer laut Vertrag "großen Pflegereform" soll eine Bund-Länder-Kommission erarbeiten. Ihre Arbeit solle sie im Juli vor der parlamentarischen Sommerpause aufnehmen, hieß es nun aus dem Ministerium. Ergebnisse sollen demnach möglichst bis Ende des Jahres präsentiert werden.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Krankenkasse DAK warnt vor neuen Beitragssprüngen bei Gesundheit und Pflege

Die Krankenkasse DAK warnt vor neuen Beitragssprüngen bei Gesundheit und Pflege. Das Ziel einer finanziellen Stabilisierung der Sozialkassen werde mit den von der Bundesregierung geplanten Darlehen in den Jahren 2025 und 2026 verfehlt, warnte DAK-Vorstandschef Andreas Storm am Donnerstag in Berlin. Er forderte einen Stabilitätspakt mit dauerhaft höheren Bundeszuschüssen für Gesundheit und Pflege sowie einer "einnahmeorientierten Ausgabenpolitik".

Bundesinstitut: Bislang rund 330.000 Menschen in Organspenderegister verzeichnet

Mehr als ein Jahr nach dem Start des Organspenderegisters haben dort mehr als 330.000 Menschen ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben. In mehr als 90 Prozent der Fälle dokumentierten sie ihre Zustimmung für eine Organspende im Todesfall, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Donnerstag in Bonn mitteilte.

Maskenbeschaffung: Schwere Vorwürfe gegen Spahn in Aktueller Stunde

Die Opposition hat Unionsfraktionschef und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Aktuellen Stunde zur Maskenbeschaffung schwere Vorwürfe gemacht. Spahn habe sich in der Coronapandemie vor allem "selbst versorgt - mit Kontakten, mit Deals, mit Milliarden aus unserem Steuergeld", sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner am Mittwoch in der Debatte des Bundestags. "Wir mussten verzichten, sie haben verteilt, vor allem an Parteifreunde, ohne Ausschreibung und Rat anderer Ministerien."

Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig

Die Einschränkung von Versammlungen in Brandenburg während der Coronapandemie ist nicht mit der Verfassung vereinbar gewesen. Entsprechende Regelungen in der Eindämmungsverordnung seien nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch in Potsdam mit. Zwei Vorschriften zur Maskenpflicht bestätigte das Verfassungsgericht hingegen.

Textgröße ändern: