Deutsche Tageszeitung - Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung


Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung
Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung / Foto: © AFP/Archiv

Dem Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich die Frage, wie weit Werbung für Hörgeräte gehen darf. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Anbieter Amplifon. Dieser warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Ein Hörgerät kann bis zu 4500 Euro kosten, es gibt aber auch deutlich preiswertere Modelle. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Geräte bis etwa 700 Euro.

Die gesammelten Payback-Punkte konnten in Sachprämien oder Einkaufsgutscheine umgewandelt oder auch gespendet werden. Die Wettbewerbszentrale hält Amplifons Werbung für nicht vereinbar mit dem Heilmittelwerbegesetz.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte sie keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht der Hansestadt gab der Klage aber im Februar 2024 teilweise statt. Demnach gilt für die Werbung mit Payback-Punkten in dem Fall eine Höchstgrenze von fünf Euro an gutgeschriebenen Punkten. Darunter handle es sich um eine geringwertige Kleinigkeit.

Der BGH hatte die Grenze bislang bei einem Euro gezogen, das galt aber für Arzneimittel. Gegen das Hamburger Urteil legten beide Seiten Revision in Karlsruhe ein, um es überprüfen zu lassen und ihr Ziel zu erreichen. Nun wurde verhandelt.

Wer Payback nutze, versuche auch dort einzukaufen, wo er Punkte sammeln könne, argumentierte der Anwalt der Wettbewerbszentrale vor dem BGH. Durch die Werbung würden Verbraucher also unsachlich beeinflusst.

Der Anwalt von Amplifon hielt dagegen, dass niemand seine Entscheidung für ein bestimmtes Hörgerät von Payback-Punkten abhängig mache, sondern stattdessen von der Art seiner Hörstörung und vom eigenen Geldbeutel.

Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Meist wird es einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Krankenkasse DAK warnt vor neuen Beitragssprüngen bei Gesundheit und Pflege

Die Krankenkasse DAK warnt vor neuen Beitragssprüngen bei Gesundheit und Pflege. Das Ziel einer finanziellen Stabilisierung der Sozialkassen werde mit den von der Bundesregierung geplanten Darlehen in den Jahren 2025 und 2026 verfehlt, warnte DAK-Vorstandschef Andreas Storm am Donnerstag in Berlin. Er forderte einen Stabilitätspakt mit dauerhaft höheren Bundeszuschüssen für Gesundheit und Pflege sowie einer "einnahmeorientierten Ausgabenpolitik".

Bundesinstitut: Bislang rund 330.000 Menschen in Organspenderegister verzeichnet

Mehr als ein Jahr nach dem Start des Organspenderegisters haben dort mehr als 330.000 Menschen ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben. In mehr als 90 Prozent der Fälle dokumentierten sie ihre Zustimmung für eine Organspende im Todesfall, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Donnerstag in Bonn mitteilte.

Maskenbeschaffung: Schwere Vorwürfe gegen Spahn in Aktueller Stunde

Die Opposition hat Unionsfraktionschef und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Aktuellen Stunde zur Maskenbeschaffung schwere Vorwürfe gemacht. Spahn habe sich in der Coronapandemie vor allem "selbst versorgt - mit Kontakten, mit Deals, mit Milliarden aus unserem Steuergeld", sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner am Mittwoch in der Debatte des Bundestags. "Wir mussten verzichten, sie haben verteilt, vor allem an Parteifreunde, ohne Ausschreibung und Rat anderer Ministerien."

Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig

Die Einschränkung von Versammlungen in Brandenburg während der Coronapandemie ist nicht mit der Verfassung vereinbar gewesen. Entsprechende Regelungen in der Eindämmungsverordnung seien nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch in Potsdam mit. Zwei Vorschriften zur Maskenpflicht bestätigte das Verfassungsgericht hingegen.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild