Deutsche Tageszeitung - Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig

Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig


Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig
Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig / Foto: © AFP/Archiv

Die Einschränkung von Versammlungen in Brandenburg während der Coronapandemie ist nicht mit der Verfassung vereinbar gewesen. Entsprechende Regelungen in der Eindämmungsverordnung seien nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch in Potsdam mit. Zwei Vorschriften zur Maskenpflicht bestätigte das Verfassungsgericht hingegen.

Textgröße ändern:

Der sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag zu der Verordnung war von den damals noch 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion gestellt worden. Das Verfassungsgericht gab dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen bereits im Juni 2020 statt. Diese Entscheidung bestätigte es nun. Mit den Verboten und Einschränkungen habe der Verordnungsgeber die in der Landesverfassung gewährte Versammlungsfreiheit verletzt.

Die Anordnung der Maskenpflicht habe auf Grundlage der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum Zweck des Schutzes der Bevölkerung erfolgen können. Die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen, erklärte das Verfassungsgericht. Die Entscheidung fiel bereits am 20. Juni.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Textgröße ändern: