Deutsche Tageszeitung - Kritik in Unionsfraktion an Entscheidungsfindung in Corona-Politik wächst

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Kritik in Unionsfraktion an Entscheidungsfindung in Corona-Politik wächst


Kritik in Unionsfraktion an Entscheidungsfindung in Corona-Politik wächst
Kritik in Unionsfraktion an Entscheidungsfindung in Corona-Politik wächst / Foto: ©

Nach dem Hin und Her um den Bund-Länder-Beschluss zu Ruhetagen an Ostern wird in der Unionsfraktion der Unmut über die Entscheidungsfindung in der Corona-Politik lauter. Vizefraktionschefin Gitta Connemann (CDU) äußerte am Mittwoch Zweifel daran, ob die regelmäßigen Runden von Kanzlerin und Ministerpräsidenten tatsächlich das richtige Instrument für die Bewältigung der Pandemie seien. "Außerhalb von akuten Notfällen dürfen wir Grundsatzentscheidungen von solcher Tragweite nicht mehr allein 17 Personen überlassen", sagte sie dem Portal "t-online".

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Über die zunächst beschlossene und dann wieder zurückgenommene Osterruhe sagte Connemann: "Ich hatte den Eindruck, dass die handelnden Personen hier nicht zu Ende gedacht haben." Sie forderte eine stärkere Einbindung der Länderparlamente in die Entscheidungen. Connemann warnte davor, dass sich bei den Bürgern der Eindruck eines Politikversagens verfestige: "Denn es gibt Pannen auf allen Ebenen."

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries forderte, die Entscheidungen in der Corona-Politik den Parlamenten in Bund und Ländern zu überlassen. "Ich plädiere dafür, dass wir vom Notfall- in den Regelmodus wechseln und die Parlamente in Bund und Ländern jetzt das Ruder in die Hand nehmen", sagte de Vries der "Welt". "Die bewährten parlamentarischen Verfahren in unserem föderalen Gefüge sollten genutzt werden."

Merkel hatte zuvor im Bundestag ihre Bereitschaft erklärt, über eine "Verbesserung der Arbeitsweise" zu reden. Damit bezog sie sich auf die Beschlussfassungen in der Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Politik.

Allerdings seien die Runden mit den Ministerpräsidenten "weiterhin nötig", sagte die Kanzlerin - schließlich sehe das Infektionsschutzgesetz vor, dass die gemeinsamen Entscheidungen zum Schutz vor der Pandemie von den einzelnen Ländern auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden müssten.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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