Deutsche Tageszeitung - "Einfach drüberfahren"-Kommentar gegen Klimakleber: Gericht bestätigt Freispruch

"Einfach drüberfahren"-Kommentar gegen Klimakleber: Gericht bestätigt Freispruch


"Einfach drüberfahren"-Kommentar gegen Klimakleber: Gericht bestätigt Freispruch
"Einfach drüberfahren"-Kommentar gegen Klimakleber: Gericht bestätigt Freispruch / Foto: © AFP/Archiv

Der Freispruch für einen Mann nach einem heftigen Kommentar im Internet gegen Klimaaktivisten ist rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Revision gegen ein früheres Urteil am Dienstag als unbegründet zurück, wie das Gericht in München am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht Ansbach war 2023 davon ausgegangen, dass der Kommentar des Manns nicht als Aufruf zu Angriffen auf Demonstrationsteilnehmer zu verstehen war.

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Der Mann hatte demnach 2022 auf der Internetplattform Youtube eine Reportage kommentiert, die den Titel "Verkehrschaos auf Frankenschnellweg: Aktivisten kleben sich auf Straße" trug. Sein Kommentar lautete wörtlich: "Einfach drüber fahren selbst schuld wenn man so blöd is und sich auf die Straße klebt."

Das Amtsgericht Weißenburg in Bayern verurteilte den Angeklagten im Mai 2023 zunächst wegen der Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 2000 Euro. In der Berufung sprach das Ansbacher Landgericht den Mann im November dann frei.

Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, dass er den Kommentar lediglich als Beitrag zur öffentlichen Debatte, die teils heftig geführt werde, gemeint habe. Seine überspitzt formulierte Unmutsäußerung habe er keineswegs ernst gemeint. Er sei zudem davon ausgegangen, dass die Aussage auch nicht wörtlich genommen werde.Das Landgericht hielt diese Angaben für glaubhaft und sah in seiner Äußerung kein strafbares Handeln.

Die Revision dagegen wies das Bayerische Oberste Landesgericht zurück. Es führte aus, dass bei Gewaltaufrufen die Grenze der verfassungsrechtlich geschützten freien Meinungsäußerung überschritten werde. Je nach konkreten Umständen könne es sich um eine Billigung von Straftaten oder Volksverhetzung handeln. Das Bayerische Oberste Landesgericht sei jedoch als Rechtskontrollinstanz an die Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden.

Insoweit sei die Begründung im Berufungsurteil zwar sehr knapp, aber noch ausreichend, stellte der zuständige Strafsenat fest. Es handle sich aus Sicht des Senats aber um einen Grenzfall. In ähnlichen Fällen sei eine Verurteilung durchaus denkbar. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht.

(L.Møller--DTZ)