Deutsche Tageszeitung - Strenge Vorgaben für Bereitschaftsdienst von Ermittlungsrichtern

Strenge Vorgaben für Bereitschaftsdienst von Ermittlungsrichtern


Strenge Vorgaben für Bereitschaftsdienst von Ermittlungsrichtern
Strenge Vorgaben für Bereitschaftsdienst von Ermittlungsrichtern / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht hat strenge Vorgaben für die Einrichtung eines Bereitschaftsdiensts an Gerichten außerhalb der normalen Dienstzeiten gemacht. Ein Ermittlungsrichter müsse am Tag zwischen 06.00 Uhr und 21.00 Uhr "uneingeschränkt erreichbar sein", stellte das höchste deutsche Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klar. In der Nacht müsse ein Bereitschaftsdienst jedenfalls bei Bedarf eingerichtet werden. (Az. 2 BvR 675/14)

Textgröße ändern:

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob vor diesem Hintergrund Gerichtsbeschlüsse auf, mit denen eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung in der Nacht bestätigt wurde. Der von der Durchsuchung betroffene Mann hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Er war an einem frühen Samstagmorgen im September 2013 von Rettungskräften gefunden worden. Sie vermuteten, dass er Drogen genommen hatte. Es kam schließlich zur Durchsuchung seiner Wohnung, die von einer Staatsanwältin im Bereitschaftsdienst angeordnet wurde. Die Anträge des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsmaßnahmen blieben vor Gericht erfolglos. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts muss das zuständige Landgericht der Fall erneut prüfen.

Das Grundgesetz schreibt vor, dass eine Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden muss. Nur in Ausnahmefällen können die Strafverfolgungsbehörden diese wegen Gefahr im Verzug selbst anordnen.

Die Verfassungsrichter stellten nun strenge Vorgaben auf, um den grundsätzlichen Richtervorbehalt zu gewährleisten. Entsprechend "den heutigen Lebensgewohnheiten" müsse ein Ermittlungsrichter zwischen 06.00 Uhr und 21.00 Uhr erreichbar sein. Über einen weiteren Bereitschaftsdienst in der Nacht müssten die Gerichte entscheiden, wobei ihnen dabei ein "Beurteilungs- und Prognosespielraum" zustehe.

Den aufgestellten Maßstäben werden laut dem Beschluss des Verfassungsgerichts die Gerichtsentscheidungen in dem konkreten Fall nicht gerecht. Die Verfassungsrichter stellten dazu unter anderem fest, dass die Bereitschaftsdienstzeiten beim zuständigen Amtsgericht den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügten. Sie rügten, dass zwischen 06.00 Uhr und 10.00 Uhr kein Ermittlungsrichter erreichbar gewesen sei.

Damit sei die auch an Wochenenden und an Feiertagen sicherzustellende uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters am Tag nicht gewährleistet gewesen, erklärte das Verfassungsgericht. Das Landgericht hätte sich in dem Fall deshalb mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Anordnung der Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft um 4.44 Uhr im Fall eines verfassungsgemäß eingerichteten Bereitschaftsdiensts wegen Gefahr im Verzug gerechtfertigt gewesen wäre.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

US-Regierung kündigt Einschnitte im Außenministerium an

US-Außenminister Marco Rubio hat Einschnitte in seinem eigenen Ministerium angekündigt. Rubio legte am Dienstag in Washington Pläne gegen "ausufernde Bürokratie" im Außenministerium vor. Vorgesehen ist demnach ein Postenabbau sowie Umstrukturierungen unter anderem bei der Menschenrechtspolitik. Befürchtete Konsulatsschließungen in Deutschland bestätigte Rubio nicht.

Islamistischer Anführer bei israelischem Luftangriff im Libanon getötet

Ein Anführer einer der radikalislamischen Hamas nahestehenden islamistischen Gruppe ist nach Angaben der israelischen Armee sowie der Gruppe selbst bei einem israelischen Luftangriff im Libanon getötet worden. Eine israelische Drohne habe nahe der Küstenstadt Damur, südlich von Beirut, auf ein Auto gezielt, erklärte der libanesische Zivilschutz am Dienstag. Einsatzkräfte hätten die Leiche eines Mannes geborgen.

Spanien will Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf zwei Prozent erhöhen

Spanien will seine Verteidigungsausgaben im laufenden Jahr - und nicht erst wie bislang geplant 2029 - auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen. Regierungschef Pedro Sánchez kündigte dafür am Dienstag neue Investitionen in Höhe von mehr als zehn Milliarden Euro an. "Wir müssen die Investitionsziele erreichen, die unsere Verbündeten verlangen", sagte der Sozialist. Spanien wolle ein "zentrales und vertrauenswürdiges Mitglied" der Europäischen Union und der Nato sein.

Kreml: Putin spricht mit Sultan von Oman über iranisches Atomprogramm

Russlands Präsident Wladimir Putin hat am Dienstag in Moskau mit dem Sultan von Oman, Haitham bin Tarik, Gespräche über das iranische Atomprogramm geführt. Das Thema sei bei einem Besuch bin Tariks im Zusammenhang mit den Vermittlungsbemühungen des Oman angeschnitten worden, sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow vor Journalisten.

Textgröße ändern: