Deutsche Tageszeitung - Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil

Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil


Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil
Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil / Foto: © Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Landesamt für Einwanderung in Berlin gibt intern Anweisung zur Ignorierung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin

Textgröße ändern:

Ausländerbehörde Berlin ignoriert Gerichtsurteil zur Blauen Karte EU
Die Berliner Ausländerbehörde (Landesamt für Einwanderung, LEA) hält trotz eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin an einer Praxis fest, die das Gericht für unzulässig erklärt hat. Der Fall weist Ähnlichkeiten zur rechtswidrigen Zurückweisung von Asylbewerbern an der polnischen Grenze auf (siehe Pressemitteilung Nr. 32/2025 des VG Berlin vom 02.06.2025).

Was war passiert?
Am 14. Mai 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 29 K 122/24), dass ausländische Fachkräfte ihre Blaue Karte EU behalten dürfen, wenn sie die Niederlassungserlaubnis erhalten (siehe hierzu unseren Blogbeitrag vom 21. Mai 2025). Bis dahin hatte die Ausländerbehörde Berlin die Blaue Karte eingezogen, sobald eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde. Das Urteil hatte für viele ausländische Fachkräfte eine erhebliche Relevanz, da die Blaue Karte EU bestimmte Aufenthaltsrechte gewährt, welche die Niederlassungserlaubnis nicht beinhaltet. Gegen den Einzug der Blauen Karte EU durch die Ausländerbehörde hatte deshalb eine ausländische Fachkraft geklagt. Die klagende Fachkraft setzte sich erfolgreich zur Wehr: Das Verwaltungsgericht Berlin stellte ausdrücklich fest, dass beide Titel gleichzeitig bestehen können und der Widerruf der Blauen Karte EU deshalb rechtswidrig wäre.

Wie reagiert die Behörde?
Die Ausländerbehörde Berlin hat aber offenbar nicht vor, das Urteil auch umzusetzen. Statt ihre Praxis anzupassen, überarbeitete die Ausländerbehörde am 18. Juni 2025 lediglich seine internen "Verwaltungshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)" - und führt dort die beanstandete Regel weiterhin auf. Demnach gilt für Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis die Blaue Karte als "erledigt" und darf nicht verlängert werden. Den Sachbearbeitern der Berliner Ausländerbehörde wurde also intern die Weisung gegeben, die Blaue Karte EU auch weiterhin einzuziehen, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin die Rechtswidrigkeit der Einziehung festgestellt hat.

Wer ist betroffen?
Nach Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten Anfang 2024 rund 76.765 Fachkräfte und "ehemalige" Inhaber einer Blauen Karte in Deutschland zunächst eine Blaue Karte erhalten und anschließend eine Niederlassungserlaubnis. Würde das (rechtswidrige) Modell der Berliner Ausländerbehörde bundesweit Schule machen, verlören alle 76.765 Fachkräfte ihre Blaue Karte EU und damit wichtige Rechte - insbesondere die EU-weite Mobilität, welche die Blaue Karte garantiert. Die deutsche Niederlassungserlaubnis wird nämlich (im Gegensatz zur europäischen Blauen Karte) von anderen EU-Staaten nicht anerkannt.

Ein besorgniserregender Trend
Der Fall reiht sich in eine Serie von Entscheidungen deutscher Migrationsbehörden ein, die gerichtliche Vorgaben missachten. Erst am 2. Juni 2025 untersagte das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 L 191/25) die pauschale Zurückweisung von Asylsuchenden an der polnischen Grenze - doch auch hier blieb eine Kurskorrektur durch die Migrationsverwaltung bisher aus. Ganz im Gegenteil führte Alexander Dobrindt (Bundesminister des Innern) lediglich aus, dass es sich bei dem Urteil um eine "Einzelfallentscheidung" ohne allgemeingültige Wirkung handeln würde.

Fazit
Erneut stellt sich die Migrationsverwaltung über das Gesetz und missachtet die Gewaltenteilung. Das Ignorieren höchstrichterlicher Urteile gefährdet die Rechtssicherheit für zehntausende Fachkräfte und wirft Fragen zur Rechtsstaatlichkeit der Migrationsverwaltung auf. Das Vorgehen erinnert an den bedenklichen Trend in den USA, wo beispielsweise Ausländer trotz entgegenstehendem Urteil mit fragwürdiger Verwaltungspraxis abgeschoben werden. Im Gegensatz zu den vorherigen Fällen und Parallelfällen in den USA ist vorliegend allerdings eine ausländische Fachkraft betroffen. Mit diesen Methoden wird Deutschland den Fachkräftemangel wohl nicht lösen.

Weiterführende Informationen
Weitere Informationen können dem LinkedIn Beitrag von Dr. Sebastian Klaus vom 26.06.2025 entnommen werden. Hintergründe zu dem Urteil können Sie auch unserem Kanzleiblog entnehmen.

Disclaimer: Unsere Kanzlei war an dem beschriebenen Rechtsstreit nicht beteiligt.

Firmenbeschreibung
VISAGUARD ist eine auf Migrationsrecht spezialisierte Kanzlei, die internationale Fachkräfte, Studierende und Unternehmen in allen Fragen rund um Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Visaverfahren in Deutschland berät. Der Fokus liegt auf pragmatischer, lösungsorientierter Rechtsberatung - insbesondere bei der Blauen Karte EU, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und behördlichen Verfahren. Wir vertreten Mandant:innen bundesweit gegenüber Ausländerbehörden und Gerichten.

Kontakt
VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
015236207489
https://www.visaguard.berlin/

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Unionsfraktion will Einbindung von Bundestag bei EU-Nutzung von Russland-Vermögen

Die Unionsfraktion fordert eine Einbindung des Bundestags, falls Deutschland im Zusammenhang mit den Plänen zur Nutzung eingefrorener russischer Vermögen für die Unterstützung der Ukraine finanzielle Verpflichtungen eingeht. Es handle sich hier um ein "Thema mit gravierenden Auswirkungen", sagte Unionsparlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) am Dienstag in Berlin. "Der Bundestag muss sich auf jeden Fall damit beschäftigen."

Albanese: Schützen von Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert

Zwei Tage nach dem tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier am Bondi Beach in Sydney hat sich der Verdacht auf ein islamistisches Motiv erhärtet. Die mutmaßlichen Täter seien offenbar Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen, sagte Australiens Premierminister Anthony Albanese am Dienstag im Sender ABC. Die Verdächtigen waren im November in die Philippinen gereist, um die von islamistischen Unruhen geprägte Region Mindanao zu besuchen, wie philippinischen Behörden bestätigten.

Rechtsextreme Musik auf Weihnachtsmarkt: Staatsschutz ermittelt in Niedersachsen

Auf einem Weihnachtsmarkt im niedersächsischen Otterndorf soll an mehreren Tagen hintereinander rechtsextreme Musik mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten abgespielt worden sein. Die Polizei in Cuxhaven ermittelte nach eigenen Angaben vom Dienstag unter anderem aufgrund entsprechender Videobeiträge in sozialen Netzwerken. Abgespielt wurden demnach auch Lieder der gerichtlich als kriminelle Vereinigung eingestuften deutschen Neonaziband Landser. Die Täter waren unbekannt.

Neffe von Thailands Ex-Regierungchef Thaksin als Spitzenkandidat für Wahl im Februar nominiert

Inmitten des wiederaufgeflammten Grenzkonflikts mit Kambodscha hat die Partei des früheren thailändischen Regierungschefs Thaksin Shinawatra dessen Neffen zu ihrem Spitzenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten bei der bevorstehenden Parlamentswahl aufgestellt. Die Pheu-Thai-Partei nominierte am Dienstag Yodchanan Wongsawat zu ihrem Spitzenkandidaten bei der für den 8. Februar angesetzten Parlamentswahl. Der 46-Jährige Biomedizintechniker ist der Sohn von Ex-Regierungschef Somchai Wongsawat und Thaksins Schwester Yaowapa Wongsawat.

Textgröße ändern: