Deutsche Tageszeitung - Unionsfraktion im Bundestag will Russland-Kontakten der AfD nachgehen

Unionsfraktion im Bundestag will Russland-Kontakten der AfD nachgehen


Unionsfraktion im Bundestag will Russland-Kontakten der AfD nachgehen
Unionsfraktion im Bundestag will Russland-Kontakten der AfD nachgehen / Foto: © AFP/Archiv

Die Unionsfraktion im Bundestag hat die AfD im Verdacht, ihr parlamentarisches Fragerecht zu missbrauchen, um möglicherweise Informationen für Russland zu sammeln. "Es fällt auf, dass es viele Anfragen der AfD im Deutschen Bundestag gibt, die sich mit kritischer Infrastruktur auseinandersetzen", sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) am Dienstag in Berlin. Der Bundestag müsse nun "mal genauer schauen, ob das Fragerecht genutzt wird, um unseren Interessen zu schaden und den Interessen eines anderen Landes zu dienen".

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Deswegen werde sich der Bundestag noch in der laufenden Woche auf Antrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD in einer Aktuellen Stunde mit Verbindungen der AfD zu Russland beschäftigen, sagte Bilger weiter. Die AfD zeige eine Nähe zu Russland, sie pflege in Berlin Kontakte zur russischen Botschaft, AfD-Abgeordnete nähmen an Veranstaltungen der Botschaft teil, sagte er weiter.

"Das hat mit Patriotismus nichts zu tun", sagte der CDU-Politiker. "Russland will Deutschland nichts Gutes." Zwar sei es wichtig, dass Anfragen der Opposition im Bundestag an die Bundesregierung "umfänglich, vollständig und korrekt beantwortet werden", sagte Bilger. Im Falle der AfD müsse aber geprüft werden, "ob das Fragerecht so missbraucht wird, dass es unseren Interessen schadet".

Bereits vor zwei Wochen hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) gewarnt, er sehe Anhaltspunkte dafür, dass die AfD mit dem Instrument parlamentarischer Anfragen für Russland spionieren könnte. "Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass die AfD mit ihren Anfragen eine Auftragsliste des Kremls abarbeitet", sagte Maier dem "Handelsblatt". Die AfD hatte diesen Verdacht vehement zurückgewiesen.

Bei den parlamentarischen Anfragen handelt es sich um ein Recht, dass Fraktionen und deren Abgeordneten im Bundestag zusteht - in den Landesparlamenten gibt es ähnliche Regelungen. Bei so genannten Kleinen Anfragen können sie schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Sie werden vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten.

Zudem gibt es das Instrument der Großen Anfrage. Hier ist es möglich, dass der Bundestag auf Verlangen einer Fraktion über die Antwort der Regierung öffentlich im Plenum debattiert.

(V.Korablyov--DTZ)

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