![BND-Chef verteidigt Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts](https://www.deutschetageszeitung.de/media/shared.dtz/images/article-auto/5e/e4/f7/cb05703018e326f23e68a354e99de7cd1a82d3a5_high.jpg)
BND-Chef verteidigt Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts
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Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) hat BND-Chef Bruno Kahl die angegriffenen Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts verteidigt. Diese seien "unverzichtbarer Bestandteil" der Arbeit seiner Behörde, sagte Kahl am Dienstag in Karlsruhe. In dem 2017 in Kraft getretenem neuen BND-Gesetz gebe es zudem Regeln für eine "sehr feine Kontrolle". Kahl betonte, die Bundesregierung sei auf "verlässliche Informationen auf der ganzen Welt" angewiesen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt am Dienstag eine auf zwei Tage angesetzte mündliche Verhandlung über die BND-Abhörpraxis im Ausland. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, welche Befugnisse der deutsche Auslandsgeheimdienst beim Ausspähen von Ausländern im Ausland hat. Hintergrund sind Verfassungsbeschwerden gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden, ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Gegen die im BND-Gesetz geregelte Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – klagen die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um Menschenrechte, die auch für Ausländer im Ausland gelten.
(P.Tomczyk--DTZ)