Deutsche Tageszeitung - Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen

Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen


Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen
Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen / Foto: © AFP/Archiv

Videos des russischen Staatssenders RT dürfen in der Europäischen Union auch auf kostenlos nutzbaren Internetseiten nicht veröffentlicht werden. Ob damit Gewinn gemacht werden soll oder nicht, ist dabei egal, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-67/25)

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Hier werden drei Verdächtige strafrechtlich verfolgt, weil sie mehrere RT-Videos auf einer für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglichen Website veröffentlicht haben sollen. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine dürfen Betreiber in der gesamten EU keine Inhalte von RT mehr verbreiten.

Das Landgericht Saarbrücken muss über den Fall entscheiden. Es setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die drei Betroffenen als Betreiber eingestuft werden könnten. Denn die Website sei ausschließlich durch Spenden von Nutzern finanziert worden. Das sei aber ohne Bedeutung, erklärte der EuGH nun.

Der Begriff Betreiber umfasse alle, die verbotene Inhalte bereitstellten. Auch der Umfang und die Dauer dieser Verbreitung spielen dabei keine Rolle. Nur so könnten die Verbreitung von russischer Propaganda verhindert und die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU geschützt werden, erklärten die europäischen Richterinnen und Richter. Das sei das Ziel des Verbots.

In dem konkreten Strafverfahren entscheidet nun das Saarbrücker Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Erst am Dienstag bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht das Sendeverbot für RT in Deutschland. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte es bereits im Februar 2022 verhängt, weil die Zulassung fehlte.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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