Deutsche Tageszeitung - Niederlage für Grünen-Politiker im Streit um Altmanuskript vor dem BGH

Niederlage für Grünen-Politiker im Streit um Altmanuskript vor dem BGH


Niederlage für Grünen-Politiker im Streit um Altmanuskript vor dem BGH
Niederlage für Grünen-Politiker im Streit um Altmanuskript vor dem BGH / Foto: ©

Der Grünen-Politiker Volker Beck hat in einem jahrelangen Urheberrechtsstreit um ein umstrittenes Altmanuskript über die strafrechtliche Bewertung von Sex mit Kindern aus den 80er Jahren eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH entschied am Donnerstag, dass das Portal "Spiegel online" den Beitrag komplett veröffentlichen durfte. Die Pressefreiheit wog demnach höher als die von Beck geltend gemachte Verletzung seines Urheberrechts. (Az. I ZR 228/15)

Textgröße ändern:

Hintergrund des Falls ist ein Buchbeitrag, in dem der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete 1988 für eine teilweise Entkriminalisierung von Sex mit Kindern eintrat. Nach Angaben Becks verfälschte der Herausgeber damals allerdings zentrale Aussagen, weil er die Abkehr von der seinerzeit verbreiteten Forderung nach Abschaffung des Sexualstrafrechts gestrichen habe. Spätestens ab 1993 distanzierte Beck sich laut BGH vollständig vom Inhalt des Aufsatzes.

Als das Originalmanuskript 2013 wiederentdeckt wurde, veröffentlichte Beck den Text unter anderem mit distanzierenden Bemerkungen im Internet. "Spiegel Online" veröffentlichte das Manuskript komplett. Dagegen klagte der Grünen-Politiker. Die Klage war vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin zunächst erfolgreich.

Der BGH legte den Fall schließlich dem Europäische Gerichtshof (EuGH) vor. Der EuGH entschied daraufhin im vergangenen Jahr, dass Medien in der tagesaktuellen Berichterstattung grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Verfassers aus urheberrechtlich geschützten Werken zitieren dürfen.

Der BGH wies die Klage Becks ab, weil in dem Fall eine tagesaktuelle Berichterstattung vorliege. Das Kammergericht Berlin habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass es in dem Artikel um die aktuelle Konfrontation des Politikers mit seinem Manuskript und seiner Reaktion darauf gegangen sei.

Die Bundesrichter verwiesen zudem darauf, dass in dem Bericht bei "Spiegel Online" die im Laufe der Jahre gewandelte Meinung des Klägers zur Strafwürdigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger nicht verschwiegen worden sei. Dem "urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interesse" Becks sei hinreichend Rechnung getragen worden.

Beck zeigte sich enttäuscht. "Das Urteil des Bundesgerichtshofes erstaunt mich", erklärte der Grünen-Politiker. Er räumte zugleich erneut Fehler ein und entschuldigte sich dafür. Er habe in den 80er Jahren gegen den Mainstream in der Schwulenbewegung gefordert, dass eben nicht alles straffrei werde, erklärte der frühere Bundestagsabgeordnete. "Wie ich das getan habe, war grundfalsch." Für Opfer sexuellen Missbrauchs müsse das, "was meine Partei in Teilen und ich einmal niedergeschrieben haben, schrecklich klingen". Dafür bitte er um Entschuldigung.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Teheran will USA für mögliche israelische Angriffe auf seine Atomanlagen verantwortlich machen

Kurz vor der fünften Runde der US-iranischen Atomverhandlungen hat die Führung in Teheran angekündigt, im Fall von Angriffen Israels auf iranische Atomanlagen die USA zur Verantwortung zu ziehen. "Im Falle eines Angriffs auf die Atomanlagen der Islamischen Republik Iran durch das zionistische Regime wird die US-Regierung eine rechtliche Verantwortung tragen", schrieb Außenminister Abbas Araghtschi in einem Brief an UN-Generalsekretär António Guterres, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bundestagsdebatte zu Angriffen auf Polizei - "Richten sich gegen unseren Staat"

Der Bundestag hat in einer Aktuellen Stunde über die jüngsten Angriffen auf Polizei- und Rettungskräfte diskutiert. "Die Taten richten sich gegen den Menschen in der Uniform, aber sie richten sich zugleich gegen unseren Staat und die verfassungsrechtliche Ordnung", sagte der CDU-Angeordnete Günter Krings bei der Debatte am Donnerstag im Plenum. "Es ist unsere Pflicht, solchen Angriffen entschlossen entgegenzutreten."

Merz hält Nato-Vorschlag für deutlich höhere Wehrausgaben für "erreichbar"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält eine Steigerung der deutschen Verteidigungsausgaben auf das in der Nato diskutierte Ziel für denkbar. Er sei mit Nato-Generalsekretär Mark Rutte im Gespräch über dessen Vorschlag, dass die Nato-Staaten bis spätestens 2032 ihre Militärausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und verteidigungsbezogene Ausgaben auf 1,5 Prozent des BIP steigern sollen, sagte Merz am Donnerstag in Vilnius.

SPD soll Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude behalten

Die SPD hat sich im Ringen mit der AfD um den von ihr so benannten Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude durchgesetzt. Diese Entscheidung des Bundestags-Ältestenrats wurde am Donnerstag von beiden Fraktionen mitgeteilt. Die AfD reagierte empört.

Textgröße ändern: