Deutsche Tageszeitung - Europäischer Gerichtshof urteilt in zwei Fällen zu Fluggastrechten

Europäischer Gerichtshof urteilt in zwei Fällen zu Fluggastrechten


Europäischer Gerichtshof urteilt in zwei Fällen zu Fluggastrechten
Europäischer Gerichtshof urteilt in zwei Fällen zu Fluggastrechten / Foto: ©

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) zwei Urteile zu Rechten von Flugpassagieren nach Verspätungen oder Annullierungen von Flügen. Der EuGH muss zum einen darüber entscheiden, ob bei einer Flugverspätung eine Entschädigungszahlung in einer Landeswährung verlangt werden kann und welcher Wechselkurs dabei anzuwenden ist. Hintergrund ist ein Fall aus Polen, wo eine Klage auf Zahlung in polnischen Zloty erhoben wurde.

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Der Gerichtshof muss zudem Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Fluggästen in einem Hotel nach der Annullierung eines Flugs klären. Im konkreten Fall verletzte sich eine im Rollstuhl sitzende Frau schwer in einem Hotel auf Mallorca, in dem sie nach der Flugannullierung von der Airline untergebracht wurde. Sie verlangt deshalb Schadenersatz. Der mit dem Fall befasste Oberste Gerichtshof Österreichs will vom EuGH wissen, ob eine Fluggesellschaft für eine Verletzung haftet, die auf das fahrlässige Verhaltens von Mitarbeitern des Hotels zurückzuführen ist.

(W.Uljanov--DTZ)