Deutsche Tageszeitung - Hochladen von Dateisegmenten in Peer-to-Peer-Netzwerk ist "öffentliche Zugänglichmachung"

Hochladen von Dateisegmenten in Peer-to-Peer-Netzwerk ist "öffentliche Zugänglichmachung"


Hochladen von Dateisegmenten in Peer-to-Peer-Netzwerk ist "öffentliche Zugänglichmachung"
Hochladen von Dateisegmenten in Peer-to-Peer-Netzwerk ist "öffentliche Zugänglichmachung" / Foto: ©

Das Hochladen von Videoteilen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk gilt als öffentliche Zugänglichmachung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die systematische Speicherung der IP-Adressen von Nutzern eines solchen Netzwerks erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um die Klage einer Firma, die Rechte an Erotikfilmen hält. (Az. C-597/19 M.I.C.M.)

Textgröße ändern:

Sie hat sich dazu verpflichtet, in Peer-to-Peer-Netzen - in denen sich mehrere Teilnehmer mit ihren Computern gleichberechtigt zusammengeschlossen haben - nach Verstößen gegen die Eigentumsrechte der Produzenten zu suchen und diese zu verfolgen. 2019 verklagte sie einen belgischen Internetanbieter darauf, ihr Daten zur Identifizierung seiner Kunden vorzulegen. Das belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.

Dieser entschied nun, dass das Hochladen schon von Segmenten eines geschützten Films in einem Peer-to-Peer-Netzwerk als "öffentliche Zugänglichmachung eines Werks" gilt, auch wenn diese Segmente einzeln nicht nutzbar sind und das Hochladen automatisch erfolgt, wenn der Nutzer sein Einverständnis mit der Filesharing-Software erklärt hat. Jeder Nutzer des Netzwerks könne die Originaldatei aus den auf den Computern der anderen verfügbaren Segmenten leicht wieder zusammensetzen, hieß es.

Es sei möglich, dass die Namen und Anschriften der Nutzer an den Rechtsinhaber für eine Schadenersatzklage übermittelt werden. Die entsprechenden Maßnahmen und Anträge müssten jedoch gerechtfertigt, verhältnismäßig, nicht missbräuchlich und auch in einer entsprechenden nationalen Regelung vorgesehen sein, die die Rechte und Pflichten aus dem EU-Recht beschränke.

Es bestehe nämlich laut EU-Recht keine Verpflichtung für einen Internetanbieter, personenbezogene Daten an Privatpersonen weiterzugeben, damit diese Urheberrechtsverstöße verfolgen könnten, erklärte der Gerichtshof. Das EU-Recht erlaube es den Mitgliedstaaten aber, eine solche Verpflichtung vorzusehen. Im konkreten Fall muss nun das belgische Gericht entscheiden, es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung

In Deutschland wird eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren als gesetzliche Kassenleistung eingeführt. Die entsprechenden Vorgaben beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag, wie das Gremium in Berlin mitteilte. Die sogenannte U10 soll eine Lücke zwischen den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen.

Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt

Klare Zuständigkeit für die Bundespolizei und ein bundesweites Netz zur Echtzeit-Erkennung unbemannter Fluggeräte: Die Grünen fordern weitreichende Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen. Nach zahlreichen Vorfällen mit bewaffneten und unbewaffneten Flugkörpern in Deutschland verlangt die Grünen-Bundestagsfraktion in einem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag, zudem einen Drohnengipfel im Kanzleramt.

DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis

Neues Tief bei der Zufriedenheit der Auszubildenden in Deutschland: Zwar sind dem am Donnerstag vorgestellten Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zufolge mit 65,7 Prozent rund zwei Drittel der befragten Auszubildenden zufrieden mit ihrer Ausbildung. Das sei allerdings ein Rückgang um fast sechs Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr und der niedrigste Stand seit Beginn der Erhebungen. Die Hälfte der Azubis gibt zudem an, psychisch belastet zu sein.

US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation

Viele US-Zentralbanker halten Zinserhöhungen für nötig, sollte die Inflation nicht zurückgehen. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Protokoll des Zentralbanktreffens im Juli hervor. Demnach stimmten damals bereits drei der zwölf stimmberechtigten Mitglieder des für die Geldpolitik zuständigen Gremiums für eine sofortige Leitzinserhöhung.

Textgröße ändern: