Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer kritisieren zu hartes Vorgehen bei Stromschulden

Verbraucherschützer kritisieren zu hartes Vorgehen bei Stromschulden


Verbraucherschützer kritisieren zu hartes Vorgehen bei Stromschulden
Verbraucherschützer kritisieren zu hartes Vorgehen bei Stromschulden / Foto: ©

Verbraucherschützer fordern von Politik und Energieversorgern, Stromkunden bei Schulden zu unterstützen und das Abstellen der Stromversorgung möglichst zu vermeiden. Wie das Marktwächter-Team des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) am Montag mitteilte, wurde rund 300.000 Haushalten im vergangenen Jahr der Strom abgestellt. Diese sogenannten "Stromsperren" seien teilweise unverhältnismäßig und Versuche einer Einigung scheiterten mitunter an der Kommunikation, kritisierten die Verbraucherschützer.

Textgröße ändern:

Laut vzbv darf ein Stromversorger die Lieferung ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro unterbrechen. "Dabei sind es nicht allein Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Stromkosten nicht zahlen können", erklärten die Marktwächter. "Persönliche Krisen, Krankenhausaufenthalte oder hohe Nachzahlungen nach jahrelanger Fehlschätzung" können demnach Gründe sein.

Neben solchen Umständen sollten Unternehmen bei ihrer Entscheidung über eine mögliche Stromsperre auch berücksichtigen, ob betroffene Verbraucher womöglich besonders schutzbedürftig sind - das betreffe etwa Haushalte mit Hochschwangeren, Familien mit Kleinkindern sowie chronisch Kranken oder älteren Menschen. Die Verbraucherschützer kritisierten außerdem, "dass die schriftliche Sperrandrohung für Betroffene nicht immer verständlich ist".

Der vzbv nahm auch die Bundesregierung in die Pflicht, "Energieschulden und damit Stromsperren zu vermeiden". Möglich sei das beispielsweise durch einen niedrigeren Strompreis, eine Anpassung von Sozialleistungen "und Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushaltsgeräten und Gebäuden".

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Neuer Pass mit früherem Geburtsjahr: Frau scheitert in Rechtsstreit um Renteneintritt

Eine Frau ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ihren Renteneintritt durch Vorlage eines neuen Passes mit abweichendem Geburtsjahr um 14 Jahre nach vorn zu verlagern. Zwar seien nachträgliche Änderungen durch Vorlage neuer Urkunden unter "engen Voraussetzungen" ausnahmsweise möglich, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag. In diesem Fall sei der neue Pass aber nicht plausibler als der alte. (Az. L 33 R 333/21)

EU-Generalanwältin hält Brüsseler Rekordbußgeld für Google für rechtens

Der Internetriese Google muss voraussichtlich eine hohe Geldbuße in der EU zahlen: Die EU-Generalanwältin Juliane Kokott hält eine auf 4,124 Milliarden Euro festgesetzte Strafe gegen Google für rechtens. Der US-Konzern habe beim Android-Betriebssystem für Smartphones seine beherrschende Stellung missbraucht, erklärte sie am Donnerstag. In ihren Schlussanträgen empfahl sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die von Google eingereichten Rechtsmittel gegen die Buße zurückzuweisen. (C-738/22 P)

Zahl der Jobangebote in der Rüstungsindustrie stark gestiegen

Die Zahl der Stellenausschreibungen in der europäischen Rüstungsindustrie ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Sie liegt aktuell rund 40 Prozent über dem Niveau vor Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022, wie eine Analyse des Stellenportals Indeed ergab. Bei deutschen Rüstungsunternehmen sind demnach vor allem Fachkräfte aus den Bereichen Technik, Ingenieurwesen und IT gefragt.

Analyse: Strom an öffentlichen E-Auto-Ladesäulen meist teurer als Tanken

Das Laden von E-Autos an öffentlichen Ladesäulen kostet pro Kilometer Reichweite häufig mehr als eine entsprechende Tankfüllung. Für 100 Kilometer zahlen E-Autofahrer an öffentlichen Normalladesäulen im Schnitt 10,45 Euro, wie aus einer Untersuchung im Auftrag des Ökostrom-Anbieters Lichtblick hervorgeht. An Schnellladesäulen sind es demnach sogar 12,06 Euro. Für sechs Liter Benzin hingegen wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung gut zehn Euro fällig.

Textgröße ändern: