Deutsche Tageszeitung - Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an

Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an


Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an / Foto: © AFP

Ein bayerisches Gericht hat die Videoplattform Tiktok nach Angaben von Verbraucherschützern zu Änderungen seiner Nutzeroberfläche verurteilt. Tiktok müsse App-Einstellungen zu seinem Empfehlungssystem sowie die Möglichkeiten zur Meldung rechtswidriger Inhalte einfacher zugänglich machen, erklärte die Verbraucherzentrale Bayern am Freitag. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern:

Die Verbraucherzentrale hatte vor allem wegen des Systems geklagt, mit dem Tiktok-Nutzenden Videos vorgeschlagen werden. "Dieses basiert standardmäßig auf der Auswertung persönlicher Nutzerdaten", erklärten die Verbraucherschützer. "Viele Nutzer sehen auf Tiktok Inhalte, die ihnen aufgrund ihrer bisherigen Interessen passgerecht vorgeschlagen werden."

Die Verbraucherzentrale sieht dies kritisch. Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, "Inhalte ausgespielt zu bekommen, die nicht auf der Auswertung ihrer bisherigen Interaktionen und Daten beruhen", fordern sie. Zwar biete Tiktok diese Einstellungsmöglichkeit grundsätzlich, doch sie sei für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum auffindbar.

Den Angaben nach sah das Oberlandesgericht Bamberg dies genauso. "Die Auswahlmöglichkeiten dürfen nicht in Untermenüs verborgen sein. Verbraucher müssen die Profilbildung einfach ausschalten können, ohne sich durch unübersichtliche Einstellungen klicken zu müssen", erklärte Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale. "Das Urteil ist ein großer Erfolg."

Zudem habe das Gericht auch das Meldeverfahren bei Tiktok für illegale Inhalte bemängelt. "Das Gericht kritisierte besonders, dass der korrekte Meldeweg hinter einer unscheinbaren Option im Auswahlmenü verborgen war", erklärte die Verbraucherzentrale. "Für Nutzer ist nicht ersichtlich, dass nur dieser Weg ein offizielles Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) auslöst, bei dem die Angabe von Kontaktdaten möglich ist."

Der DSA ist das EU-Gesetz für digitale Dienste. Es macht Online-Unternehmen zahlreiche Vorgaben im Bereich Daten- und Verbraucherschutz. Unter anderem müssen zentrale Funktionen in den Einstellungen einfach auffindbar und verständlich sein. Das Empfehlungssystem speziell von Tiktok steht immer wieder in der Kritik, weil es die oft sehr jungen Nutzer der Plattform dazu verleitet, ein Video nach dem anderen anzusehen.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Deutscher Biermarkt schneidet schlecht ab: Ausstoß gesunken

Der deutsche Biermarkt ist im Abwärtstrend. Der Ausstoß der Brauer hierzulande fiel im vergangenen Jahr erstmals unter die Marke von 80 Millionen Hektolitern, wie das auf Hopfen und Hopfenprodukte spezialisierte Unternehmen BarthHaas am Dienstag mitteilte. Die Produktion fiel auf 79,24 Millionen Hektoliter, das ist ein Minus von rund 5,6 Prozent. Damit entwickelt sich die deutsche Brauwirtschaft schlechter als der Weltmarkt.

Umfrage: Zwei von drei Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar

Auch im Urlaub ist die Mehrheit der Berufstätigen dienstlich erreichbar. Komplett ab schaltet nur ein Drittel, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. 66 Prozent sind dagegen trotz Urlaubs dienstlich ansprechbar - vor allem, um die Erwartungen anderer zu erfüllen.

Konjunkturerwartungen von Finanzexperten kräftig gestiegen

Die Konjunkturerwartungen von Finanzexpertinnen und -experten sind im Juli kräftig gestiegen. Wie das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Dienstag in Mannheim mitteilte, legte der ZEW-Index deutlich um 15,8 Punkte auf nun plus 26,3 Zähler zu. Insbesondere hellten sich demnach die Aussichten für den Maschinenbau und den privaten Konsum auf.

Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an Bahnhöfen

Die Deutsche Bahn verbietet das Trinken von Alkohol an Bahnhöfen. "Die neue Regel gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt", erklärte der Konzern am Dienstag. "Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt", erklärte DB-Chefin Evelyn Palla. Die Polizeigewerkschaft begrüßte den Schritt.

Textgröße ändern: