Deutsche Tageszeitung - Bundesweit umfangreichste Schadenersatzklage gegen Lkw-Kartell abgewiesen

Bundesweit umfangreichste Schadenersatzklage gegen Lkw-Kartell abgewiesen


Bundesweit umfangreichste Schadenersatzklage gegen Lkw-Kartell abgewiesen
Bundesweit umfangreichste Schadenersatzklage gegen Lkw-Kartell abgewiesen / Foto: ©

Ein Gericht in München hat die bundesweit umfangreichste Schadenersatzklage gegen das sogenannte Lkw-Kartell abgewiesen. Der mit der Sammelklage betraute IT-Rechtsdienstleister Financialright Claims habe gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen, erklärte das Landgericht München I am Freitag zur Begründung. Die in Düsseldorf ansässige Firma hatte für mehr als 3200 Fuhrunternehmer geklagt, die nach eigenen Angaben zu viel für Lkw gezahlt hatten und insgesamt mehr als 600 Millionen Euro Schadenersatz forderten. (Az. 37 O 18934/17)

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Die Fuhrunternehmen hatten für den Prozess ihre Ansprüche an Financialright Claims abgetreten, um diese dann gerichtlich einklagen zu lassen. Die Kammer des Münchner Landgerichts erklärte dieses Vorgehen nun in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil für nichtig. Die Dienstleistungen von Financialright Claims seien von vornherein "nicht auf eine außergerichtliche, sondern ausschließlich auf eine gerichtliche Tätigkeit" ausgerichtet gewesen. Der offiziell als Inkassounternehmen eingetragene Rechtsdienstleister habe damit seine Inkassoerlaubnis überschritten.

Zum anderen habe die Rechtsdienstleistung gegen das RDG verstoßen, weil die Erfüllung der Pflichten gegenüber den in der Sammelklage verbundenen Kunden "durch andere Leistungspflichten der Klagepartei unmittelbar beeinflusst und gefährdet" würden. So seien aussichtsreiche Klagen mit dem Risiko weniger aussichtsreicher Klagen verknüpft worden. Dies hätte auf die betroffenen Einzelkunden Auswirkungen insbesondere bei einem möglichen Vergleich.

Zudem monierte das Gericht, dass Financialright Claims zur Finanzierung des Prozesses einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen hatte. Da dessen Mutter börsennotiert ist und unter Beobachtung von Analysten und Presse stehe, sei der "Einfluss sachfremder Entscheidungskriterien" auf die Art und Weise der Rechtsdurchsetzung nicht auszuschließen.

Der Prozess hatte im Oktober begonnen. Die Kläger sind mehr als 3200 Fuhrunternehmen, die bei den verklagten Herstellern seit dem Jahr 1997 insgesamt knapp 85.000 Lastwagen gekauft oder geleast haben. Sie gehen davon aus, wegen des Kartells zu viel für die Lkw bezahlt zu haben und wollen Schadenersatz von 603 Millionen Euro zuzüglich Zinsen.

Das Lkw-Kartell war 2011 aufgeflogen. Die Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault sowie Iveco und DAF hatten jahrelang unter anderem Preise untereinander abgesprochen. Vier Hersteller erhielten von der EU-Kommission im Jahr 2016 Milliardenstrafen, die VW-Tochter MAN blieb als Kronzeuge verschont.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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