Deutsche Tageszeitung - EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal

EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal


EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal
EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal / Foto: ©

Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt. Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung "Die Welt" (Donnerstagsausgabe). Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar".

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Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie der Coronavirus-Pandemie.

Für die Fluggesellschaften entwickeln sich die derzeit massiv wachsenden Rückzahlungsansprüche der Kunden zu einer enormen wirtschaftlichen Belastung.

dja

(Y.Ignatiev--DTZ)

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